Münchener Beschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Juli 2009, 08:21 Uhr

Keine Sparmaßnahmen über Programmköpfe hinweg!

Redakteursvertreter fordern ihr Mitspracherecht ein

Die Programmmitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben auf ihrer turnusmäßigen Tagung in München von den Intendanten klar nachvollziehbare Strategien als Reaktion auf die immer knapper werdenden Finanzmittel eingefordert. An Stelle von oft willkürlich erscheinenden Maßnahmen müssen Konzepte mit Perspektive und Prioritäten treten; Einschnitte ins Programmangebot dürfen den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht angreifen.

Schon seit Jahren sehen sich Redakteure in vielen Häusern mit Sparmaßnahmen konfrontiert, die sich schleichend auf die Programmqualität auswirken. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) mahnt in ihrem Münchner Beschluss an, dass bei Sparmaßnahmen, die direkt oder mittelbar das Programm betreffen, die Redakteursvertretungen schon frühzeitig in den Diskussionsprozess eingebunden werden. Oft bekommen sie die Möglichkeit zur Stellungnahme erst dann, wenn ein Maßnahmenbündel bereits geschnürt ist. Dies aber genügt nicht einer Beteiligung der Redakteure, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem 6. Rundfunkurteil einfordert. Demnach soll zur Wahrnehmung der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit „innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“ (BVerfG vom 5.2.1991).

Die AGRA sieht nur durch transparente Entscheidungsfindung und nachhaltige Konzepte gewährleistet, dass Gebührenzahler und Programmmitarbeiter Einschnitte akzeptieren und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dauerhaft beschädigt wird.

München, 12. Mai 2009