Reform ist eine mutwillige Schwächung der Öffentlich-Rechtlichen

Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist in wichtigen Teilen rückwärtsgewandt und weltfremd. Vor allem die Beschränkungen bei den Online-Angeboten sind eine Fesselung der Sender und wirken sich negativ auf deren Zukunftsfähigkeit aus. „Das bedeutet eine mutwillige Schwächung der öffentlich-rechtlichen Sender“, sagt Hubert Krech, Sprecher der AGRA, das ist „ein Einknicken der Politiker vor den Verlegern.“

Wir sehen bei der Frage der „Presseähnlichkeit“ zwar eine leichte Verbesserung zu früheren Plänen der Rundfunkkommission, jedoch sind die neuen Vorgaben eine deutliche Verschlechterung zum Status Quo: In Zukunft sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio nur noch in wenigen Ausnahmefällen Texte veröffentlichen dürfen, zum Beispiel bei Livetickern zu aktuellen Ereignissen, Faktenchecks oder zu schon im Fernsehen oder Radio abgespielten Sendungen.

Das alles widerspricht dem Auftrag, alle Menschen – vor allem jüngere – zu erreichen, die sich immer mehr über die Weltlage vornehmlich online informieren und nicht auf eine Ausstrahlung im linearen Programm warten. Die Gefahr ist groß, dass in Zeiten von Fake News und gezielter Manipulation immer mehr Menschen dazu gezwungen sind, auf unseriöse Quellen zurückzugreifen. Stattdessen wäre eine Stärkung des unabhängigen und ausgewogenen Journalismus notwendig, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio ihn bieten – Texte liefern im Netz schnelle Informationen und in vielen Fällen bessere Hintergründe und Analysen. Verlierer der Reform sind also die Nutzerinnen und Nutzer.

Wir kritisieren zudem das Procedere scharf. Eine so weitreichende Reform, die die ganze Gesellschaft betrifft, in so kurzer Zeit durchzuboxen, ist fahrlässig. Dazu stellt sich die Frage, ob die Zehntausende an Eingaben zu den Reformplänen überhaupt ernsthaft geprüft wurden. Zudem wurden weder wir als Programmmacherinnen und -macher in die Reformdiskussion einbezogen, noch wurden die Vorschläge des extra eingerichteten „Zukunftsrats“ ausreichend berücksichtigt

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse

Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Alexandra Dietz (SWR)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de – http://blog.agra-rundfunk.de

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redaktionsausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteurinnen und Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

 

„Die Nutzer sind die Verlierer!“ – AGRA kritisiert Pläne der Rundfunkkommission

Das Online-Angebot der Tagesschau ist mit vielen Millionen Usern eines der meistgenutzten Nachrichten-Portale Deutschlands. Geht es nach der Rundfunkkommission, verlieren all diese Nutzer ihr gewohntes Angebot an aktuellen Themen, Breaking-News und tiefgründigen Recherchen. Dasselbe gilt für Webangebote und Apps der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Dagegen protestiert die AGRA (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle) aufs Schärfste.

Das geplante „Verbot der Presseähnlichkeit“, das von der Rundfunkkommission der Länder zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt wurde, geht an der Realität vorbei. Sollte der Vorschlag so umgesetzt werden, würden die Programmschaffenden künftig auch bei der Eil- und Warnberichterstattung maximal reglementiert. Verlierer sind in erster Linie die Nutzer unserer Angebote. Auch Inhalte aus den Regionalstudios oder Themen der kürzlich eingerichteten Kompetenzcenter würden auf öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten nicht mehr stattfinden oder bis zur Unverständlichkeit reduziert werden.

Der Entwurf bedeutet laut AGRA-Sprecher Hubert Krech vor allem eines:

„Die öffentlich-rechtlichen Sender werden von der Zukunft abgeschnitten. Die geplante Reglementierung von Online-Texten ist wirklichkeitsfremd und de facto ein Kniefall der Politik vor den Zeitungsverlegern.“

Gerade bei aktuellen Nachrichtenlagen informieren sich die Menschen – vor allem junge – heutzutage meist online, um weitere Hintergrundinformationen zu bekommen. Auch die investigativen Formate von ARD und ZDF könnten exklusiv recherchierte Themen nicht mehr in der Tiefe vorab im Netz veröffentlichen, da nach Ansicht der Rundfunkkommission erst die Berichterstattung im Hörfunk oder Fernsehen erfolgen müsste.

Wie sollen wir unserem Auftrag gerecht werden, Menschen auch online mit Informationen zu versorgen, wenn wir künftig auf eine lineare Ausstrahlung von Inhalten warten müssen? Das ist alles andere als zeitgemäß, sondern vielmehr ein Rückschritt. In einer Zeit von Fake News, Manipulation und Hetze im Netz und auf Social Media ist ein unabhängiges und seriöses Angebot wichtiger denn je. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich dem digitalen Zeitalter weiterhin anpassen und entsprechende Angebote für seine Nutzer produzieren dürfen.

Im Auftrag steht, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten innovativ, zielgruppengerechter und digitaler werden sollen, um „die Bedarfe und konkreten Bedürfnisse der Nutzer“ zu stillen. Deshalb ist der Vorschlag der Rundfunkkommission zur Presseähnlichkeit ein Widerspruch in sich.

 

Hinweis: Die AGRA hat bei ihrer Herbsttagung in Frankfurt am 11.10.2024 eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei der Rundfunkkommission eingereicht. Diese ist im anschließenden Blogeintrag – und als Download hier:
AGRA: Stellungnahme zum Reformstaatsvertrag

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse

Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Alexandra Dietz (SWR))

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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redaktionsausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteurinnen und Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Stellungnahme der AGRA zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“

Wir als AGRA, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle), bestehend aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller programmgestaltenden Mitarbeitenden der Sendeanstalten, äußern uns hiermit zu den Plänen, die von der Rundfunkkommission der Länder Ende September zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt worden sind.

Grundsätzlich möchten wir vorausschicken, dass wir als Programmschaffende eine Reform als notwendig erachten. Wir müssen uns vor allem zwei Herausforderungen stellen: dem digitalen Medienwandel und der Notwendigkeit eines effizienteren Umgangs mit Ressourcen. Den angestrebten Zielen „Auftrag qualitativ stärken“, „Vertrauen stärken“ und „mehr Effizienz und Zusammenarbeit“ stehen wir deshalb positiv gegenüber.

Wir sehen aber in dem Entwurf keine zukunftsgerichtete, sondern eine in Großteilen rückwärtsgewandte Reform, die den Empfehlungen des extra dafür eingesetzten Zukunftsrats in wesentlichen Punkten widerspricht. Rundfunkfreiheit und journalistische Qualität werden aus unserer Sicht nicht hinreichend gesichert oder gar gestärkt. Wir vermissen wichtige Schritte der Politik, den demokratischen Diskurs vor der Machtkonzentration digitaler Konzerne zu schützen.

Unsere Hauptkritik: „Presseähnlichkeit“ und Sendungsbezug

Die geplante Reglementierung der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote wie vorgesehen lehnen wir ab. Im vorliegenden Entwurf (§ 30 Telemedienangebote) sollen Veröffentlichungen von digitalen Texten nur dann erlaubt sein, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Aktualität, Sendungsbezug und das ursprüngliche Portal als Bezugspunkt.

1) Aktualität

Der im Entwurf beschriebene Vorschlag bedeutet, dass aktuelle Nachrichten auf unseren Online-Plattformen grundsätzlich mit Verzögerung erscheinen würden. Eine Ausnahme soll für „Breaking News“ gelten – aber auch dann wären nur kurze Schlagzeilen ohne weiteren Kontext erlaubt. Demnach müsste beispielsweise tagesschau.de auf die nächste Tagesschau-Ausgabe warten und dürfte die Inhalte erst nach der linearen Versendung digital als Textangebot publizieren. Die Vorgabe, dass die Online-Berichterstattung via Text oder auf Social Media erst nachträglich erfolgen darf, entspricht nicht dem Nutzungsverhalten. Die Menschen erwarten, dass sie ihre Informationen zeitnah über Kanäle bekommen, die sie auch nutzen. In der Konsequenz der Vorgabe hieße das, dass der ÖRR seine Nutzer und Nutzerinnen, insbesondere die junge Generation gar nicht mehr erreicht. So entstünde noch mehr Raum für Desinformation und Hetze.

Auch im öffentlich-rechtlichen Kernbereich der Regionalität ist das Online-Angebot heute wichtiger denn je, um den Nutzungsgewohnheiten der Menschen zu genügen. Wir sind der Auffassung, dass die im Entwurf geplante enge Auslegung den Zielen, alle Menschen mit verlässlichen Informationen zu beliefern, entgegensteht. Wir müssen als öffentlich-rechtlicher Rundfunk seriöse Berichterstattung in alle Regionen bringen.

2) Bezug zu eigener Sendung und sendungsbegleitende Veröffentlichung

Im Vertragsentwurf selbst ist die Überführung zahlreicher Angebote ins Digitale festgeschrieben, ebenso die Verpflichtung, Rezipientinnen und Rezipienten in Vielfalt und Vielzahl zu erreichen (*). Vor allem eine Verschärfung des sogenannten Sendungsbezugs steht aus unserer Sicht in klarem Widerspruch zu eben dieser Forderung und schränkt den öffentlich-rechtlichen Auftrag in eklatanter Weise ein. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss eine umfassende, schnelle und barrierefreie Berichterstattung mittels Online-Texten möglich sein – auch in den sozialen Medien. Das gleiche gilt für investigative Geschichten und Recherchen, die häufig nur dann wirkungsvoll sind, wenn sie online first und exklusiv veröffentlicht werden können.

(*) § 26a (1) Zur Erfüllung ihres Auftrags entwickeln die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Angebote stetig entlang gesellschaftlicher Bedarfe und konkreter Bedürfnisse der Nutzer fort. Hierzu setzen sie auf Innovationen, insbesondere in Technologie sowie bei Gestaltung und Verbreitung ihrer Angebote und entwickeln diese auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern gemeinwohlorientiert fort.



3) Das ursprüngliche Programm gilt als Bezugspunkt

Die Politik verlangt von den öffentlich-rechtlichen Anstalten den verstärkten Austausch von 
journalistischen Inhalten, fordert aber gleichzeitig, dass der Bezug in Online-Artikeln zum eigenen Programm der jeweiligen Anstalt hergestellt werden muss. Das widerspricht sich aus unserer Sicht. Unter großer Anstrengung werden und wurden Kompetenzcenter aufgebaut, die Doppelstrukturen abbauen und Kosten einsparen sollen. Dafür wurden und werden eigene Sendungen oder Onlineangebote eingestellt oder zusammengeführt. Würde der Reformstaatsvertrag in seiner derzeitigen Fassung in Kraft treten, wären viele digitale Beiträge, deren Sendungsbezug nicht auf den eigenen Sendungen liegt, nicht mehr möglich.

Abschaffung von linearen Sendern und Wellen

Wir bezweifeln, dass beliebige Streichungen von Hörfunkwellen relevante Einsparungen erbringen, wie auch im KEF-Bericht vom 27. September 2024 ausgeführt. Uns fehlen konkrete Kriterien, die diese geplanten Abschaffungen rechtfertigen würden. Zudem bedeutet die Reduktion von Kanälen auch den Verlust von mühsam gewonnener Hörerschaft. Der Auftrag würde dadurch zwar quantitativ begrenzt, wir sehen hierin aber keine qualitative Stärkung, wie im Entwurf gefordert. Wir fordern, die Streichung von Sendern und Wellen an die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Profils zu koppeln. Gerade kulturell, historisch, wissenschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen finden in vielen Programmen ihr Publikum. Der Wegfall erfolgreicher Sender wäre ein Rückschritt, zumal sich digitale und lineare Angebote in diesen Fällen gegenseitig befeuern.

Finanzierung

Wir Programmschaffende fordern finanzielle Planungssicherheit: Wenn wir zukunftsgerichtet als öffentlich-rechtliche Anstalten arbeiten sollen, müssen wir auch auskömmlich finanziert sein. Wir kritisieren vehement, dass im Diskussionsentwurf dieser wesentliche Punkt überhaupt nicht behandelt wird. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass es ein geordnetes Verfahren der Länder gibt, das die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt. Dieses demokratisch legitimierte Verfahren gilt es einzuhalten, alles andere wäre ein Verfassungsbruch.

Mitwirkung der Programmschaffenden am Reformprozess 



Mit Sorge sehen wir, dass die Debatte um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender geprägt ist von parteipolitischen Interessen und einem sachfremden Sparwillen, der politisch opportun erscheint. Jenseits dieser Interessen erfüllen die öffentlich-rechtlichen Sender aber eine, auch durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte, zentrale Funktion in unserer demokratischen Gesellschaft.

Die AGRA fordert im Reformprozess eine deutlich stärkere Beteiligung und Berücksichtigung unserer Expertise. Die Mitwirkung der von Programmschaffenden gewählten Redaktionsausschüsse aller öffentlich-rechtlichen Sender ist unabdingbar, um die anstehenden Reformanstrengungen zielführend und zukunftssicher zu gestalten.

 

Hubert Krech, Gabi Probst, Alexandra Dietz

Sprecher*innen der AGRA

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse

Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Alexandra Dietz (SWR))

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.dehttp://blog.agra-rundfunk.de

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redaktionsausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteurinnen und Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Pläne der Rundfunkkommission sind eine fahrlässige oder sogar mutwillige Schwächung der Sender

Die Ministerpräsidentenkonferenz will voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umsetzen. Die Rundfunkkommission hat dazu eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die massive Auswirkungen auf die Tätigkeit der Redakteurinnen und Redakteure bei ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten. Die AGRA hat deshalb einen Brief an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Rundfunkkommission geschrieben. Hier ist der gesamte Brief – auch als Download

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An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Bürgermeister und die Mitglieder der Rundfunkkommission der Länder

Pläne der Rundfunkkommission sind eine fahrlässige oder sogar mutwillige Schwächung der Sender

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Berichte über die Pläne der Rundfunkkommission zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben uns alarmiert. Wir sind grundsätzlich offen für notwendige Reformen und Priorisierungen, vor allem mit dem Fokus auf journalistische Inhalte. Viele Vorschläge halten wird aber für rückwärtsgewandt und weltfremd, sie widersprechen den dringenden Empfehlungen des von Ihnen eingesetzten „Zukunftsrats“ und wurden ohne Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet. Wir fordern deshalb, dass diese Pläne überarbeitet und die Programmmacherinnen und -macher in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss gestärkt werden – gerade jetzt!

Gerade in einer Zeit, in der Fake News, Manipulationen und Hetze das Internet und die Social-Media-Plattformen überschwemmen, braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der den Bürgerinnen und Bürgern unabhängigen Journalismus bietet, sie umfänglich und ausgewogen informiert und den Meinungsaustausch fördert – im Fernsehen, im Radio und Online. Die Pläne der Medienpolitik bedeuten aber gerade das Gegenteil: eine fahrlässige oder sogar mutwillige Schwächung, sie helfen nur Gegnern der Meinungsfreiheit und den Populisten!

„Presseähnlichkeit“ und „Sendebezug“ sind nicht zeitgemäß und zerstören digitale Angebote

Strengere Regularien bei den Internetangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die einen „Sendebezug“ verlangen und „presseähnliche“ Texte verbieten, widersprechen dem modernen Nutzungsverhalten der Bürger und dem Auftrag, mit den digitalen Angeboten jüngere Zielgruppen zu bedienen. Es ist nicht nur unter Fachleuten bekannt, dass digitale Angebote nur funktionieren, wenn es eine unbeschränkte Mischung aus Text, Bild, Audio und Video gibt – und das ohne einen Zeitbezug, denn weder jüngere Menschen noch Nutzer von Mediatheken und Streamingdiensten warten auf lineare Termine. Nachrichtenereignisse müssen zunächst schnell über Texte vermittelt werden, bevor man die Bilder und die Stimmen dazu hat.

Wir fordern Sie dazu auf, diese überholten und rückwärtsgewandten Pläne aufzugeben, ansonsten haben populistische Portale mit ihren Desinformationen und Kampagnen leichtes Spiel. Auch der von Ihnen selbst eingesetzte „Zukunftsrat“ hat den Ausbau und die Erleichterung digitaler öffentlich-rechtlicher Angebote als gesellschaftlich notwendige Elemente dringend gefordert. Eine digitale Zukunft kann aber nicht gelingen, wenn die Sender derart gefesselt sind.

Streichung von Wellen und Sendern nur bei Stärkung des Gesamtprofils

Wir fordern Sie zudem dazu auf, die Streichung von Sendern und Wellen an die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Profils zu koppeln. Gerade kulturell, historisch, wissenschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen finden in vielen Programmen ihr Publikum. Der Wegfall erfolgreicher Sender wäre ein Rückschritt, zumal sich digitale und lineare Angebot in diesen Fällen gegenseitig befeuern. Streichungen von Sendern müssen kompensiert werden durch digitale Angebote – ARD, ZDF und Deutschlandradio brauchen eine Vielfalt von Kanälen, um die Menschen zu erreichen.

Rundfunkbeitrag: Es droht ein Verfassungsbruch

Ferner verlangen wir von Ihnen und den Landtagen, das verfassungsgemäße Procedere bei der Beitragsanpassung einzuhalten. Das Verfahren, bei dem die Sender ihren Bedarf anmelden und die KEF als unabhängige Institution den Beitrag berechnet und festlegt, haben die Bundesländer auf eine Weisung des Bundesverfassungsgerichts selbst eingeführt. Jetzt dagegen zu verstoßen, ist aus unserer Sicht ein Verfassungsbruch. Die Sender müssen bedarfsgerecht finanziert werden, um ihrer Aufgabe nachzukommen. Wir müssen die Menschen mit gut recherchierten Angeboten erreichen – das geht nur mit entsprechender finanzieller Ausstattung.

Entpolitisieren und einbinden

Die Debatte um die Reformen des Rundfunks muss endlich entpolitisiert und von Macht-, Länder- und Parteiinteressen entkoppelt werden!

Die notwendigen Reformen werden nur gelingen, wenn auch die Programmmacherinnen und -macher in den Entscheidungsprozess eingebunden sind. Der Blick aus dem „Maschinenraum“ ist dringend notwendig. Aus diesem Grund hatte uns der „Zukunftsrat“ im Dezember 2023 zu einem positiven und fruchtbaren Austausch eingeladen – dasselbe erwarten wir auch von Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Krech, Gabi Probst, Alexandra Dietz

Sprecher*innen der AGRA

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Alexandra Dietz (SWR)

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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Verfassungsbruch mit Ansage: Öffentlich-Rechtliche schwächen, heißt Demokratie schwächen

Die AGRA ist entsetzt über den angekündigten bewussten Verfassungsbruch durch Teile der Politik. Landesentscheidungen gefährden die Freiheit unserer journalistischen Berichterstattung. Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es über die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ein geordnetes Verfahren, dessen Einhaltung diesen Auftrag gewährleisten soll. Dieses wurde mehrfach vom Verfassungsgericht bestätigt. Mehrere Ministerpräsident:innen und führende Politiker:innen stellen dieses Verfahren ganz aktuell wieder in Frage.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redaktionsausschüsse des öffentlichrechtlichen Rundfunks (AGRA) fordert die Länderparlamente auf, der von der KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zuzustimmen. Wir als redaktionell Mitarbeitende wollen verlässliches und hochwertiges Programm für alle machen, das im besten Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrages auf dem Boden des Grundgesetzes und der Demokratie zur freien Meinungsbildung beiträgt. Unserem Informations- und Bildungsauftrag müssen wir auch in Zukunft gerecht werden, außerdem den digitalen Wandel weiter vorantreiben, unsere Angebote auch für junge Menschen attraktiv machen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Dafür brauchen wir Mittel für Recherche, hintergründige Berichterstattung und die Entwicklung neuer Formate auch im Digitalen.

In Zeiten gesellschaftlichen Umbruchs und angesichts des Erstarkens demokratiefeindlicher Bewegungen halten wir diesen Auftrag für wichtiger denn je. Durch dieSparmaßnahmen der vergangenen Jahre und die nicht an die Inflation angepasste Finanzierung droht eine Erosion journalistischer Qualität. Wir als redaktionell Mitarbeitende sehen durch diese Einschränkungen damit zunehmend die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags bedroht.

Die AGRA erwartet, dass sich die Abgeordneten der Länderparlamente an dieses Verfahren halten und der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verpflichtung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter nachkommen. Außerdem fordern wir von unseren Häusern, dass journalistische Inhalte weiterhin Priorität haben müssen und nicht den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

„Manifest“ für neuen Rundfunk liegt in zentralen Punkten falsch

Die AGRA widerspricht dem „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“ in wesentlichen Punkten. Der Eindruck, dass in den Sendern nur vorgegebene Meinungen diskutiert und verbreitet würden und nur „Mainstream“-Themen und -Berichterstattung stattfinden könnten, ist falsch. Eine Gruppe von Kritikern hatte am 4. April 2024 ein „Manifest“ veröffentlicht, in dem den Sendern unter anderem eine fehlende Meinungsvielfalt vorgeworfen wurde. (Link zum Manifest)

Die AGRA stellt hingegen klar: Wir haben überall eine lebhafte Streitkultur, bei der alle Meinungen geäußert werden. Berichterstattung findet grundsätzlich nach journalistischen Prinzipien statt.

Die Redakteursausschüsse, die von den aktiven Redakteurinnen und Redakteuren der Sender gewählt werden, kontrollieren die Einhaltung der Regularien der inneren Rundfunkfreiheit, zu der die Unabhängigkeit wie auch die Meinungsvielfalt gehören. Jede Programmmacherin und jeder Programmmacher kann sich beim Verdacht auf einen Programmkonflikt an die Ausschüsse wenden.

Starke Redaktionsstatute garantieren die Rechte und Pflichten der Programmmacherinnen und -macher. Deshalb müssen die Statute weiter gestärkt werden, die Redaktionsvertretungen brauchen zudem ein garantiertes Berichts- und Rederecht in den Aufsichtsgremien wie den ARD-Rundfunkräten und dem ZDF-Fernsehrat.


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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Rundfunkreform: Jetzt die Journalistinnen und Journalisten stärken!

Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse AGRA hat nach der Vorstellung des Berichts des Zukunftsrats dringende Anliegen an die Mitglieder der Rundfunkkommission der Länder formuliert.
Hier der Brief im Wortlaut:

Rundfunkreform: Jetzt die Journalistinnen und Journalisten stärken!

Brief der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse an die Rundfunkkommission

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zukunftsrat, den Sie eingesetzt haben, hat letzte Woche weitreichende Vorschläge für die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt. Eine wichtige Forderung des Gremiums ist die Stärkung der Journalistinnen und Journalisten: Es müssten verstärkt Verfahren und Mechanismen bereitgestellt werden, um die programmgestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und in ihrer Unabhängigkeit zu stärken. Zudem erinnerte der Zukunftsrat an den Auftrag der pluralistischen Berichterstattung (s. Seite 14 des Berichts).

Diese Themen berühren den Kern der inneren Rundfunkfreiheit und damit die Tätigkeiten der Redaktionsvertretungen in den Anstalten. Genau diese essenziellen Punkte haben wir AGRA-Sprecher Anfang Dezember bei einem Treffen mit dem Zukunftsrat erörtert. Wir freuen uns deshalb sehr, dass dieses zentrale Anliegen der Unabhängigkeit in dem Bericht zu finden ist. Auch die Empfehlung einer „kollegialen Führung“, bei der die Entscheidungsfindung nicht länger auf die „oberste Führungsebene“ beschränkt ist, begrüßen wir ausdrücklich.

Wir bitten Sie, dass Sie bei allen Entscheidungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Innere Rundfunkfreiheit in den Mittelpunkt der Beratungen stellen. Die Journalistinnen und Journalisten sind die Berufsgruppe, die den Meinungspluralismus in den Anstalten garantiert. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht schon 1991 bestätigt.

Konkret fordern wir:

  • starke Redaktionsstatute in allen Anstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio,
  • ein ständiges Rede- bzw. Berichtsrecht der jeweiligen Redaktionsvertretungen in den Rundfunkräten der ARD und des Deutschlandradios bzw. dem ZDF-Fernsehrat und den ggf. neu zu gründenden, vom Zukunftsrat angedachten Medienräten,
  • Mitsprache bei allen Reformvorhaben außerhalb und innerhalb der Sendeanstalten, die programmliche und redaktionelle Interessen berühren.

Im Sinne der Rundfunkfreiheit und der unabhängigen Berichterstattung ist es zwingend notwendig, diese Punkte in Landesgesetzen, Staatsverträgen, Verordnungen und Dienstanweisungen in den Sendern zu verankern.

Ausdrücklich begrüßen wir auch das klare Bekenntnis des Zukunftsrats zur politisch unabhängigen Finanzierung, der technologischen Weiterentwicklung, dem Schaffen von Experimentierfeldern und der Stärkung der regionalen Berichterstattung und aller bestehenden ARD-Landesrundfunkanstalten.

Sehr kritisch stehen wir hingegen der angedachten Schaffung einer zentralen ARD-Struktur gegenüber: Eine kritische, pluralistische Berichterstattung ist aus unserer Sicht in einem föderal angelegten Rundfunk nur dann gewährleistet, wenn nicht alles zentral gesteuert wird. Der Binnenpluralismus wird auch durch die aktuell bestehende Struktur vor politischen Durchgriffen bewahrt. Die Schaffung einer zentralen ARD-Anstalt, deren einzelne Glieder nur noch regionale Themen behandeln, halten wir für gefährlich. Es drohen politische Eingleisigkeit und eine Verarmung der Kulturberichterstattung.

Ebenso kritisch sehen wir den Vorschlag zum neuen Finanzierungsmodell und den damit verbundenen nachträglichen Sanktionsmöglichkeiten. Das derzeitige Modell ist nicht ohne Grund vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

Wir hoffen, dass die Vorschläge des Zukunftsrats von den zuständigen Akteuren ernsthaft und ohne Eigeninteressen erörtert werden. Die Vertretungen der Journalistinnen und Journalisten müssen bei allen konkreten Diskussionen über die Reformpläne des Zukunftsrats und anderer Akteure einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Krech, Gabi Probst, Alexandra Dietz

Sprecher*innen der AGRA

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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Zukunftsrat will Journalisten stärken – endlich starke Redaktionsstatute einführen!

Die Redaktionsvertretungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßen das klare Bekenntnis des Zukunftsrats zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir freuen uns, dass unsere zentralen Anliegen in den Bericht eingeflossen sind, die wir im direkten Austausch mit dem Zukunftsrat vor einigen Wochen erörtert haben.

Der Zukunftsrat fordert in seinem Bericht die Politik und die Sendeanstalten dazu auf, Verfahren und Mechanismen bereitzustellen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, ihre Unabhängigkeit zu stärken und den Meinungspluralismus zu garantieren. Außerdem empfiehlt er künftig eine „kollegiale Führung“, bei der die Entscheidungsfindung nicht länger auf die „oberste Führungsebene“ beschränkt ist.

„Genau das fordern wir schon viele Jahre. Wir brauchen starke Redaktionsstatute und mehr Rechte und Mitsprache für die Redaktionsvertretungen in den Sendern,“ sagt Hubert Krech, Sprecher der AGRA. Nur so kann die Innere Rundfunkfreiheit garantiert und gestärkt werden. Dazu gehört auch ein Berichtsrecht in den Aufsichtsgremien der Sendeanstalten – sowohl in dem vom Zukunftsrat vorgeschlagenen Medienrat als auch in den bestehenden Rundfunkräten bzw. dem ZDF-Fernsehrat.

Wir begrüßen ausdrücklich das klare Bekenntnis der Zukunftsrats zur politisch unabhängigen Finanzierung, der technologischen Weiterentwicklung, dem Schaffen von Experimentierfeldern und der Stärkung der regionalen Berichterstattung und aller bestehenden ARD-Landesrundfunkanstalten.

Wir hoffen, dass die Vorschläge des Zukunftsrats von den zuständigen Akteuren ernsthaft und ohne Eigeninteressen erörtert werden. Die Vertretungen der Journalistinnen und Journalisten müssen bei allen konkreten Diskussionen über die Reformpläne des Zukunftsrats und anderer Akteure einbezogen werden.

Hubert Krech, Gabi Probst, Alexandra Dietz

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Kein Einfluss der Politik auf unser Programm!

Die Politik in Berlin und Brandenburg greift nach der Macht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit dem Entwurf des neuen rbb-Staatsvertrags sehen wir als Vertreterinnen und Vertreter der Redaktionsausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle die Unabhängigkeit des Senders gefährdet: Hier sollen zusätzliche Hierarchieebenen im Programm eingezogen werden, über deren Besetzung der rbb nicht selber entscheiden darf. Stattdessen soll dies durch den Rundfunkrat geschehen. Somit könnten dort vertretene Politiker erstmals direkten Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen. Dieses Vorgehen halten wir für verfassungswidrig.

Das muss verhindert werden und darf keine Schule machen!“, sagt Hubert Krech, Sprecher der AGRA.

Zudem werden damit Leitungsstrukturen aufgebläht, statt den Sender schlank, beweglich und effizient zu machen. Statt sich darauf zu beschränken, im Staatsvertrag festzuhalten, was die Aufgaben des Senders sind, wird hier bis ins Detail vorgeschrieben, wie er das zu tun hat.

Mehr Offenheit wagen!

In ihrem Eifer, nach dem Schlesinger-Skandal mehr Kontrolle und Einfluss zu bekommen, haben die Politiker versäumt, für mehr Transparenz zu sorgen – im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlich-rechtlichen Programme. So wird für die Beitragszahlenden nach wie vor nicht klar ersichtlich, wofür ihr Geld ausgegeben wird.

Uns Programmmacherinnen und -machern wiederum wird nach wie vor kein Mitspracherecht gewährt. Damit unsere Stimme im Aufsichtsgremium gehört wird, fordern wir ein Gast- und Rederecht für den Redaktionsausschuss im Rundfunkrat – und zwar in allen öffentlich-rechtlichen Sendern.

Programm für die Menschen, nicht für die Politik!

Wir müssen flexibel auf sich veränderndes Nutzungsverhalten reagieren und über das Programm selbst entscheiden können – im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern, aber nicht nach Vorgabe politischer Parteien und Lobbyisten.

 

Hubert Krech, Gabi Probst, Alexandra Dietz

Sprecher*innen der AGRA

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Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Wir reden mit – AGRA sieht Lichtblick im ARD-Reformprozess

Seit Monaten fordert die AGRA Mitsprache für Redakteurinnen und Redakteure im ARD-Reformprozess. Anlässlich der AGRA-Frühjahrstagung bekräftigte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke seine Gesprächsbereitschaft.

Nötige Reformprozesse

Zwei Tage lang diskutierte die AGRA (Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio) in Stuttgart intensiv über den Reformprozess der ARD und wie er gelingen kann. Dass er erfolgreich sein muss, ist allen klar.

Programmschaffende machen unabhängigen Journalismus erst möglich. Die AGRA ist deshalb der Ansicht, dass ein Reformprozess ohne die Beteiligung der Redakteurinnen und Redakteure nicht gelingen kann. Der ARD-Reformprozess soll die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach außen stärken. Dies kann nach Meinung der AGRA aber nur gelingen, wenn die Akzeptanz der Reform auch innerhalb der ARD-Anstalten bei den Programmschaffenden vorhanden ist.

Gesprächsbereitschaft bekräftigt

Bei den Gesprächen machte der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke der AGRA das Angebot, dass sie Vorschläge erarbeiten könne, wie sich die gewählten Redaktionsvertretungen in den jeweiligen Anstalten in den Prozess einbringen wollen. Gniffke betonte, dass der Reformprozess nur gemeinsam zu schaffen sei. Alle ARD-Anstalten müssten an einem Strang ziehen.

„Redaktionsstatute sind Brandschutzmauern gegen Angriffe“

​​​​​​​​​​​​​​Gniffke sagte auch, dass Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit das Wichtigste bei der Berichterstattung seien: ​“Starke und gute Redaktionsstatute sind die Brandschutzmauern gegen Angriffe auf die journalistische Unabhängigkeit.“

Die AGRA fordert schon lange, dass in allen Anstalten starke Redaktionsstatute mit allen Pflichten und Rechten erforderlich sind. Sie garantieren die innere und äußere Pressefreiheit der Programmschaffenden. Im Gegensatz zum WDR, SWR oder NDR hat beispielsweise der BR noch gar kein Statut, andere Anstalten wie der HR oder das ZDF haben nur schwache rechtliche Grundlagen für Redaktionsvertretungen.

Hubert Krech, Gabi Probst, Renate Ulm

Sprecher*innen der AGRA

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Renate Ulm (BR)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de – http://blog.agra-rundfunk.de

 

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.