Reaktionen auf die Saarbrücker Erklärung

Auf die Saarbrücker Erklärung der AGRA gab es drei Reaktionen.

  1. Der Personalratsvorsitzende von Radio Bremen, Bernd Graul, weist darauf hin, dass der in der Erklärung so genannte Dialog zu einem Trialog fortentwickelt werden sollte, da einige Regelungen tariflicher Abmachungen bedürfen.
  2. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgust (SWR) schrieb per Mail, der er den „Leitfaden Rohmaterial und ungesendetes Material“ als PDF beifügte:

    Sehr geehrter Herr Berg,
    für die Übermittlung der Saarbrücker Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse danke ich und möchte Ihnen hierauf, auch im Namen meiner Amtskolleginnen und -kollegen wie folgt antworten.

    Ich habe große Sympathie für Ihren Standpunkt, dass die Chancen einer stärkeren Vernetzung unserer Ausspielwege genutzt werden müssen, ohne dass dabei die journalistische Qualität unserer Angebote leidet. Es muss ja das Interesse und Ziel einer solchen Vernetzung sein, dass das Angebot verbessert und nicht verschlechtert wird.

    Ich stimme mit Ihnen auch darin überein, dass aus der technischen Verfügbarkeit des Materials nicht hergeleitet werden darf, dass andere Autoren sich hier schrankenlos für eigene Beiträge bedienen können. Soweit Sie allerdings aus dem Urheberrecht ein Recht des ersten Bearbeiterzugriffs und ein Bestimmungsrecht für denjenigen fordern, der das Material recherchiert hat, muss ich Ihnen widersprechen. Niemand soll unter Berufung auf seine Urheberschaft verbieten dürfen, dass die von ihm recherchierten Informationen oder aufgenommenen O-Töne durch andere Kolleginnen und Kollegen in einem anderen Programm gesendet werden. Das Material und die daran bestehenden Rechte einschließlich der Bearbeitung gehören der Rundfunkanstalt und nicht (mehr) dem Urheber oder der Redaktion, der er angehört. Es ist nicht mehr zu vertreten, dass mehrere Reporterteams dieselbe Arbeit machen oder dass Informationen nicht rechtzeitig über den Sender gehen, weil im Sender vorhandenes Material nicht entsprechend genutzt wird. Material muss zwischen den Redaktionen intensiv ausgetauscht und auf allen Sendeplätzen gespielt werden, auf denen es benötigt wird. Aber das stellen Sie ja gar nicht in Frage, sondern fordern verbindliche Spielregeln für die Übernahme. Und hier bin ich wieder bei Ihnen.

    Ich darf darauf verweisen, dass es z.B. im SWR bereits seit dem Jahr 2007 einen verbindlichen „Leitfaden zum Umgang mit Rohmaterial bzw. ungesendetem Material im SWR“ gibt, wonach als Grundregel gilt, dass Rechercheergebnisse, Beiträge oder O-Töne nur nach vorheriger Absprache mit der herstellenden Redaktion verwendet werden dürfen, wobei die Nutzung des Materials jedoch nur aus wichtigen Gründen, die im Leitfaden beispielhaft genannt werden, abgelehnt werden darf.

    Gerne überlasse ich Ihnen diesen Leitfaden in der Anlage (pdf) zu diesem Schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Boudgoust
    ARD-Vorsitzender
    Südwestrundfunk

  3. Der Intendant des NDR, Lutz Marmor, erläutert in seinem Schreiben (pdf) die Haltung des NDR, der in einer Vereinbarung den fairen Austausch von Material und Informationen geregelt hat. Besonders weist der Intendant auf die Vorteile hin, die mit der Bündelung von Recherchen einhergeht.