Nach Informationen der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) plant das Bundesinnenministerium1, die Chefredakteure deutscher Medien zu einem Workshop über die mediale Wahrnehmung muslimischer Mitbürger einzuladen. Die Initiative für diese Veranstaltung kommt offenbar von muslimischen Verbänden. In der Vergangenheit haben konservative Islamverbände wie die Muslimbruderschaft u.a. auch die Forderung nach Beteiligung in Rundfunkräten erhoben, eventuell auch um kritische Berichterstattung in ihrem Sinne verhindern zu können. Zwar hält die AGRA eine ausgewogene Berichterstattung über Muslime in Deutschland für unabdingbar. Insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt hier eine besondere Aufgabe zu. Allerdings sehen die Redakteurs-VertreterInnen der öffentlich-rechtlichen Medien die Gefahr, dass das Innenministerium anstrebt, mit den Chefredakteuren die Ausrichtung der Berichterstattung zu besprechen. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) lehnt jegliche Versuche der Politik ab, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen. Bei ihrer Tagung in Leipzig betonten die öffentlich-rechtlichen RedakteursvertreterInnen, die Berichterstattung in Deutschland bedürfe keiner staatlichen Lenkung. Eine Einmischung des Bundesinnenministers in diese Thematik würde die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und zur Achtung der Pressefreiheit verletzen.
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AGRA zur Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Journalisten und ihre Veröffentlichungen darf man kritisieren. Soll man sogar. Untereinander machen wir das dauernd, geradezu notorisch. Journalisten der Lüge, eines Irrtums oder mangelnder Objektivität zu überführen – das ist geradezu erwünscht. Denn: Kritik schmälert nicht die Pressefreiheit, sondern befördert sie.
Je pauschaler die Kritik, desto geringer fällt ihr Nutzwert aus. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat sich am Wochenende ebenso kritisch wie pauschal zur Arbeit von uns Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert. Damit diese Kritik fruchtbar werden kann, bittet die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio (AGRA) Herrn Seehofer, konkrete Fälle journalistischen Fehlverhaltens zu benennen. In der veröffentlichten Form können die Redakteursvertreter Horst Seehofers Kritik allerdings nicht nachvollziehen.
Gerade die Reporter öffentlich-rechtlicher Sender stellen sich mutig jeder Lebenswirklichkeit. Mit ihren Kamerateams berichten sie vom Bürgerkrieg in Syrien, von der Balkanroute, von der bayerischen Grenze und von Flüchtlingsunterkünften. Es sind Reporterteams von MDR und ZDF, die bei „Pegida“-Demonstrationen dabei sind: Dort erleben sie buchstäblich hautnah Beleidigungen, Schläge und Pfefferspray-Attacken. Welche „Lebenswirklichkeit“ Horst Seehofer dabei noch vermißt, ist der AGRA schleierhaft.
Extrem fragwürdig findet die AGRA Seehofers Kritik, dass die „persönliche Überzeugung der Autoren“ Maßstab der Berichterstattung sei. Es ist geradezu Berufspflicht ausgebildeter Journalisten, nur nach eigenem besten Wissen und Gewissen zu berichten. Nur was ein Reporter selbst erlebt hat oder sorgfältig recherchiert hat, darf Maßstab seiner Berichterstattung sein – und zwar unabhängig von jeder äußeren Beeinflussung. Diese „innere Pressefreiheit“ ist verfassungsrechtlich geschützt. Gegen den Pegida-Vorwurf der angeblich vom Staat gelenkten „Lügenpresse“ hilft nur, diese Unabhängigkeit der Journalisten noch zu stärken.
Ein wichtiges Instrument der inneren Pressefreiheit sind „Redaktionsstatute“, die es bei den meisten öffentlich-rechtlichen Sendern gibt, wenngleich nicht bei allen. Die AGRA bittet Horst Seehofer zu prüfen, ob er zur Stärkung des unabhängigen Journalismus beitragen möchte: Als bayerischer Ministerpräsident könnte er die Initiative ergreifen, um beim Bayerischen Rundfunk ein solches Redaktionsstatut zu verankern. Und als Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat könnte er dort in gleicher Weise aktiv werden. Beide Sender haben noch keine Redaktionsstatute, die jedoch hilfreich wären für eine Berichterstattung, die sich unabhängig an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert.
Funkhaus Europa braucht formatgerechte Nachrichten
Gemeinsame Erklärung der Redakteursausschüsse von WDR, Radio Bremen und rbb1
Das Programm ist jung, dynamisch, europäisch, international. Die Musik weit jenseits des Mainstreams. Und die Nachrichten genau passend zu Form und Inhalt der Welle. Das
Funkhaus Europa sticht aus dem breiten Angebot des ARD-Hörfunks heraus.
Im kommenden Jahr aber soll eine Reform beim Funkhaus Europa greifen. Es liegen noch
nicht alle Reformpläne auf dem Tisch. Der für die programmliche Qualität bislang
einschneidendste Schritt: Die spezifischen FHE-Nachrichten sollen unter den Tisch fallen.
Stattdessen sollen die WDR-einheitlichen Nachrichten durchgeschaltet werden. Die
Redakteursvertretungen und -ausschüsse von WDR, Radio Bremen und rbb halten das für eine Fehlentscheidung.
Gerade für ein informationsorientiertes Programm wie das FHE sind die Nachrichten
(selbstverständlich) ein besonderer Anker, der den Hörerinnen und Hörern liefern muss, was sie erwarten. Die Flächen- und Nachrichten-Redaktionen des FHE haben eine ganz klar umrissene Zielgruppe im Blick, die sie erfolgreich, zuverlässig und im besten Sinne erwartbar beliefern. Doch Nachrichten, die in Präsentation und Inhalt radikal vom sonstigen Klang und Informationsgehalt der Fläche abweichen, sind ein Grund zum Um- und Ausschalten.
Genau das aber wird die zwangsläufige Folge sein, wenn die Pläne der WDRHörfunkdirektion umgesetzt werden. Egal, wie gut die neuen Zentralnachrichten sein werden – zum FHE passen werden sie auf keinen Fall. Der WDR nimmt bei seinen Nachrichten Nordrhein-Westfalen in den Fokus. Das aber ist eine Perspektive, die schon für die FHEHörerinnen und Hörer in NRW zu eng ist. In den FHE-Sendegebieten Berlin, Brandenburg und Bremen werden die WDR-Nachrichten regelrecht an den Hörerinnen und Hörern vorbeigehen.
Die Funkhaus-Nachrichten zeichnen sich durch einen hohen Grad an Internationalität aus –
und das schon, lange bevor Griechenland-Krise oder Flüchtlingsströme nach Europa jedes
Nachrichten-Format dominierten. Diversity-Themen, Integration, Fremdenfeindlichkeit, Netz- News und vieles mehr sind „Funkhaus-Europa-Gewürze“ in den Nachrichten. Und das sollen sie auch bleiben, auch wenn andere Nachrichten-Sendungen längst wieder andere Themen nach vorne heben. In einer ganz eigenen, natürlichen Präsentation in einer
umgangssprachliche Schreibe ohne jede kumpelhafte Attitüde.
Die Redakteursvertretungen und -ausschüsse von WDR, Radio Bremen und rbb fordern die Hörfunk- beziehungsweise Programmdirektorinnen und -direktoren der drei am Funkhaus Europa beteiligten Sender daher nachdrücklich auf, die Reformpläne für das FHE zumindest an dieser Stelle zu revidieren. Das Funkhaus muss für sein Profil zwingend eigene, maßgeschneiderte und formatgerechte Nachrichten behalten. Das ist keine Frage der Qualität der WDR-Nachrichten, sondern einzig eine der Passgenauigkeit der
programmprägenden Nachrichten für ein spezialisiertes Programm wie das des Funkhauses Europa.
- Mit Diesem Text haben die Redakteursvertretungen von RBB, Radio Bremen und WDR an die Geschäftsleitungen und Gremien ihrer Sender appelliert ↩
Das Märchen von den kostenlosen Privatsendern
Bürger zahlen für privaten Rundfunk mehr als für öffentlich-rechtliche Angebote
In diesem Monat ist der Rundfunkbeitrag von 17,98€ auf 17,50€ gesenkt worden. Die Haushaltsabgabe für die Programme von ARD/ZDF und Deutschlandradio wird häufig als Zwangsgebühr diffamiert. Dabei wird gerne der Eindruck erweckt, nur öffentlich-rechtliche Programme würden die Bürger etwas kosten. Jeder Verbraucher finanziert kommerzielle Angebote in Hörfunk und Fernsehen; beim Autokauf, an der Supermarktkasse, in der Apotheke, bei der Abbuchung seiner Versicherungsbeiträge. Geld, das von der werbetreibenden Wirtschaft in Werbebudgets umgewandelt wird.
Die Aufwendungen für Werbung in privaten Medien (TV, Radio und Online) in Deutschland betrugen im Jahr 2014 knapp 16 Milliarden Euro1. Verbraucher finanzieren damit in erster Linie mittelbar private Medienunternehmen mit einem Betrag von mehr als 30 Euro pro Haushalt und Monat. Im Gegensatz hierzu ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland von jetzt 17,50€ deutlich günstiger, er ist zudem transparent und liegt im internationalen Vergleich im Mittelfeld.
Billig kann teuer zu stehen kommen
Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk stärken
Weniger Geld, weniger Mitarbeiter und weniger Zeit für Recherche sind die Folgen von massiven Einsparungen und Strukturveränderungen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter von ARD/ZDF und Deutschlandradio beteiligt sich konstruktiv an Prozessen für mehr Effizienz und zur sinnvollen Kostenreduzierung. In vielen Bereichen bedeutet dies mittlerweile aber Einschnitte, die spürbar und hörbar sind, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA). Und die bei einer weiteren Beschneidung der Finanzmittel unweigerlich zu Qualitätseinbußen in den Programmen führen werden, die nicht im Interesse der Beitragszahler liegen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Redakteursausschüsse die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf, die Mehreinnahmen aus der Umstellung auf die Haushaltsabgabe zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebotes zu verwenden. Keinesfalls darf die KEF eine weitere Senkung des Beitrages verlangen.
Wettbewerb steigert Qualität
Chancen des dualen Rundfunksystems begreifen
Deutschland verfügt mit einer Fülle an hervorragenden Zeitungen und Zeitschriften sowie seinem dualen Rundfunksystem und der steuerfinanzierten Deutschen Welle über eines der besten Mediensysteme der Welt. Hierfür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner journalistischen Qualität, seinem kulturellen Beitrag, der hervorragenden Sportberichterstattung und seinen vielfältigen Unterhaltungsangeboten ein unverzichtbarer Bestandteil.
Ein gesunder Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern trägt insgesamt zur Qualität deutscher Medien bei. Kampagnen gegen die Öffentlich-Rechtlichen, mit denen die medienpolitische Debatte in Deutschland befeuert wird, sind kurzsichtig. Medien in Deutschland, egal ob privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich finanziert, sollten sich dringend ihren Herausforderungen der Zukunft stellen.
Nicht an der Glaubwürdigkeit sparen
Der Spardruck auf ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio hat sich verschärft. Gleichzeitig müssen wir uns einer Glaubwürdigkeitsdebatte stellen.
Die AGRA sieht mit großer Sorge, dass im Zuge der Sparmaßnahmen Inhalte und Qualität auf der Strecke bleiben.1
Die Redakteursvertreter der öffentlich-rechtlichen Sender empfehlen den Verantwortlichen dringend, zunächst die inhaltlichen Prioritäten festzulegen und erst danach zu entscheiden, welche Programme oder Sendungen verzichtbar sind. Die redaktionellen Mitarbeiter müssen in die Veränderungsprozesse einbezogen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass durch Sparen, Personalabbau in den Redaktionen, weitere Verdichtung der Arbeit und zusätzliche Belastung der Programmmitarbeiter die Qualität des gesamten Angebots sinkt.
In der gegenwärtigen Debatte über die Daseinsberechtigung der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keine Zweifel an der Qualität entstehen.
Durch den Krieg in der Ukraine erhalten diese Überlegungen eine neue Aktualität. Unsere Berichterstattung steht unter besonderer öffentlicher Beobachtung und in der Kritik – oft nicht zu Recht. Leider sind aber Fehler in der Berichterstattung vorgekommen. Fehler passieren, aber wir sind überzeugt, dass sie durch wachsende Belastungen und zunehmenden Zeitdruck systemimmanent geworden sind.
Wir fordern die Intendanten und Programmdirekoren erneut auf, Arbeitsbedingungen für die Programmmitarbeiter zu schaffen, die ausreichend Zeit für gründliche Recherche und sorgfältiges Arbeiten bieten.
Gerade in dieser Zeit sind Redakteursvertretungen in allen Sendern wichtig, um die Diskussion über Inhalte und öffentlich-rechtliches Programm zu führen und in Programmkonflikten Ansprechpartner zu sein. Die AGRA hält es für inakzeptabel, dass es in einigen wenigen Sendern Redakteursstatute und starke Redakteursvertretungen nach wie vor nicht gibt. Dort scheitert es an den Hierarchien der Häuser und am Gesetzgeber.
- Die AGRA hat schon früher und mit anderem Anlass darauf hingewiesen, dass Redakteure als die Berufsgruppe gestärkt werden muss, die den Rundfunkauftrag in besonderem Maße erfüllt und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht bezogen.
Deutsche Welle nur ein Beispiel – Wo bleibt die Unabhängigkeit?
Seit Wochen gärt es in der Deutschen Welle. In der Berichterstattung aus und über China tut sich ein tiefer Riss zwischen Redaktion und Hausspitze auf. Seit einigen Wochen gibt es sogar eine offizielle Kooperation der DW mit dem staatlichen Sender CCTV und China Radio International. In einer Pressekonferenz mit Intendant Wang Gengian kündigte der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg an, die DW werde künftig mehr über chinesische Wirtschafts-, Kultur und Geschichtsthemen berichten und dabei „die Richtlinien der chinesischen Seite beachten“, gleichzeitig aber auch eine objektive und unparteiische Berichterstattung gewährleisten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (AGRA) hält das für einen journalistischen Tiefpunkt. Inakzeptabel ist, dass der deutsche Auslandssender sich in seiner Berichterstattung den „Richtlinien“ eines zwar eminent wichtigen Landes unterwirft, das in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit allerdings das genaue Gegenteil von beispielhaft ist; zumal der Onlinedienst der DW in China ohnehin blockiert wird.
Vor einigen Monaten wollte die AGRA eine Umfrage unter allen öffentlich-rechtlichen Programm-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern starten, in der gefragt werden sollte, welcher externen aber auch internen Einflussnahmen auf ihre Berichterstattung sie sich ausgesetzt fühlen. Aus verschiedenen Gründen hatte sich die AGRA dabei die Unterstützung der Intendantinnen und Intendanten erhofft. Die aber lehnten das ab. Limbourg schrieb unter anderem: „Als Intendant der Deutschen Welle kann ich Ihnen versichern, dass es zu unserem Selbstverständnis als öffentlich-rechtlicher Sender gehört, die Berichterstattung der DW von jeglicher politischer oder sonstigen Beeinflussung freizuhalten.“ Dies sei „Teil unserer Vorstellung von Qualitätsjournalismus“.
Die aktuellen Entwicklungen bei der DW lassen nicht erkennen, dass diese Sichtweise tatsächlich Richtschnur des Handelns ist; wohl aber, dass der Schutz der Unabhängigkeit nicht allein in das Belieben eines Intendanten gestellt werden kann. Selten genug kommt so etwas an die Öffentlichkeit. Darum ist es umso wichtiger, dass möglichst viele Redakteurinnen und Redakteure anonym aus ihrem Berufsalltag über große und kleine Beeinflussungsversuche berichten können. Diesen Anspruch, den die Öffentlichkeit an den Rundfunk hat, sollten die Geschäftsleitungen einlösen. Die Chance dazu hat ihnen die AGRA angeboten.
Berliner Erklärung zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Journalismus
Die Redakteursausschüsse der ARD, des ZDF, des Deutschlandradio und der Deutschen Welle fordern eine Stärkung der Rundfunkfreiheit. Redakteursausschüsse leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) appelliert bei ihrem ersten Treffen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag an die Politik, starke Redaktionsstatute gesetzlich zu verankern.
Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfreulich klar begrenzt. Redakteure erfüllen dessen Programmauftrag in ihrer täglichen Arbeit. Für die Unabhängigkeit des Journalismus brauchen die Anstalten den Binnenpluralismus, der auch im Zentrum des BVerfG Urteils steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse auch an die 6. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: “Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“ Ein Redaktionsstatut stärkt die Rundfunkfreiheit. Deshalb ist es geboten, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich festzuschreiben. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die immer noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Ein gutes Vorbild ist der SWR, wo derzeit in enger Zusammenarbeit von Intendanz, Personalrat und Rundfunkrat ein Redaktionsstatut erarbeitet wird, nachdem die gesetzlichen Verpflichtungen dafür im neuen SWR-Staatsvertrag der beiden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschaffen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) appelliert an die Vertreter der politischen Parteien, unsere Forderungen zu unterstützen und Redaktionsstatute in den jeweiligen Gesetzen / Staatsverträgen zu verankern.
- 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR ↩
Entscheidung des BVerfG in Sachen ZDF-Staatsvertrag
Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (AGRA) nimmt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ZDF-Staatsvertrag Stellung:
Die Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag. Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfreulich klar begrenzt. Nur ein Drittel der Mitglieder in Fernsehrat, Verwaltungsrat und deren Ausschüssen dürfen Vertreter des Staates sein. Betroffen ist ausdrücklich nicht nur das ZDF, denn es ist bei der Drittelung allgemein vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und expressis verbis auch von „Rundfunkräten“ die Rede. Die Landesgesetzgeber wären gut beraten, die Gremienzusammensetzung der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten ebenfalls zu prüfen, die Mitgliedschaft von Staatsvertretern entsprechend zu ändern und sich dabei an der sehr engen Frist für den ZDF-Staatsvertrag zu orientieren.
Die Redakteursausschüsse begrüßen auch, dass das Bundesverfassungsgericht nun unzweifelhaft definiert hat, wer zum „Staat“ zu rechnen ist. Bisher war das in allen Diskussionen immer umstritten. In seiner „funktionalen Betrachtung“ hat Karlsruhe nun entschieden: Es sind Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen, Abgeordnete jeglicher Parlamente, politische Beamte und Wahlbeamte, sogar Bürgermeister und Landräte sowie Parteimitglieder in höherer Position, die sich um Ämter bewerben. Sie alle haben die Möglichkeit, den Rundfunk zum Zwecke des Machterwerbs oder Machterhalts zu instrumentalisieren. Das ist sehr nah an der Realität und die Entscheidung des Verfassungsgerichts dagegen sehr weit gehend.
Ein deutliches Signal ist auch die Aufforderung, dass die einflussreichen Vorsitzenden der Ausschüsse nicht nur Politiker sein dürfen. Auch dort sei eine „plurale Besetzung“ zu beachten, um die nötige Staatsferne zu garantieren. Auch das gilt für ZDF wie ARD und Deutschlandradio.
Bestärkt sieht sich die AGRA in ihrer Haltung, dass die in den Gremien vertretenen „gesellschaftlichen Gruppen“ tatsächlich die Gesellschaft nicht mehr hinreichend widerspiegeln. In der nun anstehenden Diskussion über die künftige Gremienzusammensetzung bei ZDF, ARD und Deutschlandradio sollte auch darüber nachgedacht werden, wie eine direkte Beteiligung von Zuschauerkreisen ermöglicht wird; Modelle dafür gibt es bei BBC und ORF.
Wir Redakteure begrüßen ferner, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunk ausdrücklich nicht als Auslaufmodell betrachtet: Der Rundfunk sei durch das Internet nicht überholt, er dürfe „technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand“ festgeschrieben werden. Auch das sind klare Worte.
Erneuert hat das Bundesverfassungsgericht seinen Standpunkt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb des dualen Rundfunksystems die inhaltliche Vielfalt zu sichern hat, weil kommerzielle Anbieter dies gar nicht gewährleisten wollen und können. Dem Versuch der Privatsender, die öffentlich-rechtliche Konkurrenz auf eine unattraktive „Mindestversorgung“ oder ein „Ausfüllen von Lücken und Nischen“ zu beschränken, wird damit eine höchstrichterliche Absage erteilt. Die AGRA begrüßt diese Klarstellungen sehr und hofft, dass die ständigen Attacken der Privatrundfunkanbieter und ihrer Verbände damit endlich ein Ende haben.
Wichtig ist noch die starke Hervorhebung des Binnenpluralismus, der im Zentrum der Argumentation steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse an BVerfGE 83, 238 – 6. Rundfunkentscheidung vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: „Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt. Deswegen handelt es sich bei der Redakteursbeteiligung nicht um die Einräumung externen Einflusses, sondern um interne Mitsprache bei der Wahrnehmung der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Funktion. Als solche wird sie den Redakteuren nicht im Interesse ihrer Selbstverwirklichung im Beruf oder zur Durchsetzung ihrer subjektiven Auffassungen eingeräumt, sondern zur Erfüllung ihrer Vermittlungsfunktion.“ Daraus leiten wir ab, dass ein Redaktionsstatut bei der Umsetzung der Forderung nach Binnenpluralismus helfen würde.
Wir regen darum an, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich zu verankern. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Dabei empfiehlt die AGRA, dass die Redaktionsstatute nicht einseitig von den Intendanten erlassen werden, sondern in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Redakteursvertretungen und/oder dem Personalrat erarbeitet werden, wie dies etwa beim SWR derzeit geschieht.
Im Wortlaut der Entscheidung folgt das Bundesverfassungsgericht auch der Argumentation der AGRA-Stellungnahme vom 14.11.2011.
- 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR ↩
Kein Einzelfall
Nach dem Rücktritt Rückkehr zum Alltag? Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) warnt davor, den Versuch der Einflussnahme auf die Berichterstattung des ZDF zu verharmlosen. Zwar handelt es sich bei dem Vorgehen des bisherigen CSU-Pressesprechers um einen besonders dreisten Fall. Gleichwohl ist der Eindruck falsch, es handele sich um eine Ausnahme.
Tatsächlich berichten die Kolleginnen und Kollegen von ARD und ZDF den Redakteursausschüssen immer wieder von ähnlichen Übergriffen – von Anrufen aus Parteizentralen und Staatskanzleien mit dem Ziel, missliebige Berichte zu verhindern. Häufig erzielen diese Anrufe den erwünschten Effekt und kommen nur deshalb nicht ans Licht, weil die betroffenen Kolleginnen und Kollegen massive persönliche Konsequenzen für sich fürchten. Nur in seltenen Fällen werden diese Vorgänge in den betreffenden Häusern aufgearbeitet.
Die AGRA fordert deshalb die Intendanten, Direktoren und Redaktionsleiter von ARD und ZDF auf, sich in ihren Redaktionen unmissverständlich zu der Unabhängigkeit der Berichterstattung zu bekennen und jeden Versuch zurückzuweisen, die Berichterstattung zu beeinflussen. Die Glaubwürdigkeit und der Bestand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten basieren auf ihrer Unabhängigkeit und der hohen Qualität der Berichterstattung. Werden diese Grundsäulen geschwächt, verlieren ARD und ZDF ihre Daseinsberechtigung.
Wir erinnern an unsere Erklärung vom September 2011 und stellen abermals fest, dass der staatliche Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unverändert hoch ist. Staatskanzleien, Parteizentralen, Rundfunkräte und Freundeskreise wirken in einer Weise auf die Berichterstattung ein, die im klaren Widerspruch zum Prinzip der Freiheit der Berichterstattung stehen. Eine Begrenzung des Einflusses der Parteien in den Kontrollgremien ist deshalb dringend geboten.
Die AGRA dankt den Kolleginnen und Kollegen vom ZDF für ihre souveräne Reaktion auf die versuchte Einflussnahme der CSU. Sie ermutigt uns, noch entschiedener für die Unabhängigkeit der Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzutreten. Als ein wichtiges Instrument haben sich in vielen Anstalten staatsvertraglich verankerte Redaktionsstatute erwiesen. Starke Redakteursausschüsse fördern die offene Debatte über kritischen Journalismus und unterstützen sie gerade da, wo einzelne Kolleginnen und Kollegen Angst vor offenem Widerspruch haben. Wir ermutigen deshalb diejenigen Rundfunkanstalten ohne Redaktionsstatut, sich den positiven Erfahrungen anderer Häuser zu öffnen.
Stellungnahme der AGRA zum Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag
Söder calling: Systemproblem bei ARD und ZDF? (Zapp, 7.11.2012)
ZDF-Redaktion widersteht politischem Druck
Ein Anruf des CSU-Pressesprechers bei der „heute“-Redaktion – aber der Kollege bleibt unbeirrt! Das werten wir als Beweis für journalistische Unabhängigkeit und persönliche Souveränität. Dem betreffenden Kollegen wollen wir daher öffentlich unseren Respekt ausdrücken und alle anderen ermutigen, ebenso standhaft jeglichen Einschüchterungsversuchen zu widerstehen.
Theoretisch müsste die Unabhängigkeit bei einem Redakteur eines öffentlich-rechtlichen Senders selbstverständlich sein. Praktisch jedoch stehen zahlreiche Arbeitnehmer oder „arbeitnehmerähnliche Freie“ derzeit unter dem Druck des Einstellungsstopps oder unter dem Druck drohender Karriereknicke bei mangelndem Wohlverhalten.
Um so wichtiger finden wir, wenn Kollegen sich nicht beirren lassen. Wir freuen uns, dass unsere „heute“-Kollegen unabhängig gemäß rein journalistischer Kriterien entschieden und dafür die Rückendeckung ihres Chefredakteurs bekommen haben.
Bei dieser Gelegenheit wollen wir aber auch an einige Voraussetzungen für unabhängigen „Qualitätsjournalismus“ erinnern:
- Redakteurinnen und Redakteure dürfen keine Angst vor Repressalien haben. Sie müssen darum sichere Jobs haben; drohende „Beendigungen“ oder das Damoklesschwert geringeren Beschäftigungsumfangs sind Gift für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
- Redakteurinnen und Redakteure müssen sich auf die Unabhängigkeit und die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten verlassen können; die innere Pressefreiheit fängt darum bei der parteiunabhängigen Besetzung von Führungspositionen an.
- Redakteurinnen und Redakteure müssen sich im Zweifelsfall gegen alle Einflussnahmen wehren können; staatsvertraglich oder gesetzlich verankerte Redaktionsstatute, die die innere Pressefreiheit garantieren, sollten für alle Sender selbstverständlich sein.