Hände weg vom öffentlichen Rundfunk in der Schweiz!

In der Schweiz droht die stärkste Partei SVP damit, dem öffentlichen Rundfunk die Gebühren um die Hälfte zu kürzen. Derzeit baut die Partei Druck auf und erwägt eine Volksabstimmung gegen die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Journalist*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz warnen vor diesem und weiteren Angriffen auf die unabhängige Berichterstattung – in ganz Europa.

Die Redaktionsvertreter*innen erkennen in fast allen Ländern immer heftigere Versuche, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Kernaufgaben für die Gesellschaft zu schwächen. „In Österreich haben wir dabei gerade in den vergangenen Wochen gesehen, wie wichtig öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus für die Demokratie ist“, sagt Dieter Bornemann vom Redakteursrat des ORF bei einer gemeinsamen Sitzung der D-A-CH-Journalist*innen beim ZDF in Mainz. „Es zeigt sich bei uns auch, was passieren kann, wenn in privaten Boulevardmedien wirtschaftliche und politische Interessen auf Kosten der Steuerzahler*innen umgesetzt werden.“

In Deutschland hat erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt. „Gerade in Zeiten von Fake News sind die Sender unverzichtbar – wer sie kleinredet und kaputtsparen will, greift damit auch die Gesellschaft an“, sagt AGRA-Sprecher Hubert Krech. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler für Demokratie und Meinungsfreiheit.“

Die besorgniserregende Situation der Journalist*innen in Ungarn oder Polen muss ein warnendes Beispiel sein. Deshalb appelliert die AGRA noch vor einer weiteren Volksabstimmung in der Schweiz an Politik und Gesellschaft, die Rundfunkanstalten vor finanziellen und personellen Einschnitten zu schützen.

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Renate Ulm (BR)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de; http://blog.agra-rundfunk.de

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Geplante Apple-Überwachung ist Verstoß gegen Pressefreiheit

Journalisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz protestieren gegen eine Ankündigung des Apple-Konzerns, Mobiltelefone künftig auch lokal überwachen zu wollen. Sie halten diese für einen Verstoß gegen die Pressefreiheit und fordern die EU-Kommission und die österreichischen und deutschen Bundesinnenminister sowie die Datenschutzbeauftragten auf, gegen diese Pläne vorzugehen. Apple hatte dieses Vorgehen angekündigt – offiziell, um kinderpornografische Bilder zu entdecken.

„Tatsächlich ist das aber auch ein Hilfsmittel, mit dem ein Unternehmen auf Daten von Nutzern auf deren eigenen Geräten zugreifen will“, so Hubert Krech, Sprecher der öffentlich-rechtlichen Redakteursvereinigung AGRA. Dies sei eine Gefahr für den Journalismus und ein eindeutiger Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO, gegen die e-Privacy-Rechtlinie und gegen Grundrechte. Frank Überall, Vorsitzender des deutschen Journalistenverbandes DJV hält die Apple-Pläne nur für den ersten Schritt. „Werden dann irgendwann per Algorithmus Bilder oder Videos von Regimegegnern überprüft oder Nutzerdaten?“

Dieter Bornemann, Sprecher des ORF-Redakteursrats befürchtet, dass in einem weiteren Schritt „zum Beispiel die ungarische Orban-Regierung auf diese Weise Bilder der LGBT-Gemeinschaft kontrollieren lassen könnte“. Auch in der Türkei sei eine umfassende Kontrolle denkbar oder in totalitären Staaten. Dass Apple dies vorerst nur in den USA plane, so Manfred Kloiber, der Bundesvorsitzende der Fachgruppe Medien in ver.di, spiele keine Rolle. Die meisten europäischen Medien hätten Korrespondenten in den USA und diese hätten Kontaktpersonen dort. Insofern seien sehr wohl europäische Nutzer betroffen. Was in den USA beginne, werde sicher auch in Europa folgen.

„Alle Journalisten haben vertrauliche Inhalte auf ihren Smartphones“, so Ex-USA-Korrespondentin Priscilla Imboden von der Schweizer Mediengewerkschaft SSM, „es kann nicht sein, dass hier ein amerikanisches Privatunternehmen über die Zulässigkeit von Inhalten urteilen und diese auch noch einsehen und weiterleiten will“. Auch investigative Recherchen wären damit massiv erschwert.

Die Unterzeichnenden dieses Schreibens fordern die zuständigen Stellen auf, die Pläne des Apple-Konzerns für alle europäischen Länder zu unterbinden.

Hubert Krech, Sprecher der AGRA
Frank Überall, Deutscher Journalisten-Verband DJV
Dieter Bornemann, ORF-Redakteursrat
Priscilla Imboden, Schweizer Mediengewerkschaft SSM
Manfred Kloiber, Fachgruppe Medien in Verdi

Der Aufruf wurde an die Präsidentin der Europäischen Kommission, die Innenminister der drei Länder und die Datenschutzbeauftragten in den Ländern verschickt.

Der Brief zum Download: Anschreiben- gemeinsamer Aufruf der Journalisten in D_ A und CH

Der gemeinsame Aufruf zum Download: Aufruf_Apple-Überwachung_ist_Verstoß_gegen_Pressefreiheit

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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse

Sprecher: Hubert Krech (ZDF), Julius Heeke (Radio Bremen), Gabi Probst (RBB)

Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de; http://blog.agra-rundfunk.de

Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redakteursausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.

Redakteursvertreter gegen Islam-Medienkonferenz des Innenministeriums

Nach Informationen der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) plant das Bundesinnenministerium1, die Chefredakteure deutscher Medien zu einem Workshop über die mediale Wahrnehmung muslimischer Mitbürger einzuladen. Die Initiative für diese Veranstaltung kommt offenbar von muslimischen Verbänden. In der Vergangenheit haben konservative Islamverbände wie die Muslimbruderschaft u.a. auch die Forderung nach Beteiligung in Rundfunkräten erhoben, eventuell auch um kritische Berichterstattung in ihrem Sinne verhindern zu können. Zwar hält die AGRA eine ausgewogene Berichterstattung über Muslime in Deutschland für unabdingbar. Insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt hier eine besondere Aufgabe zu. Allerdings sehen die Redakteurs-VertreterInnen der öffentlich-rechtlichen Medien die Gefahr, dass das Innenministerium anstrebt, mit den Chefredakteuren die Ausrichtung der Berichterstattung zu besprechen. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (AGRA) lehnt jegliche Versuche der Politik ab, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen. Bei ihrer Tagung in Leipzig betonten die öffentlich-rechtlichen RedakteursvertreterInnen, die Berichterstattung in Deutschland bedürfe keiner staatlichen Lenkung. Eine Einmischung des Bundesinnenministers in diese Thematik würde die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und zur Achtung der Pressefreiheit verletzen.

AGRA zur Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Journalisten und ihre Veröffentlichungen darf man kritisieren. Soll man sogar. Untereinander machen wir das dauernd, geradezu notorisch. Journalisten der Lüge, eines Irrtums oder mangelnder Objektivität zu überführen – das ist geradezu erwünscht. Denn: Kritik schmälert nicht die Pressefreiheit, sondern befördert sie.

Je pauschaler die Kritik, desto geringer fällt ihr Nutzwert aus. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat sich am Wochenende ebenso kritisch wie pauschal zur Arbeit von uns Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert. Damit diese Kritik fruchtbar werden kann, bittet die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio (AGRA) Herrn Seehofer, konkrete Fälle journalistischen Fehlverhaltens zu benennen. In der veröffentlichten Form können die Redakteursvertreter Horst Seehofers Kritik allerdings nicht nachvollziehen.

Gerade die Reporter öffentlich-rechtlicher Sender stellen sich mutig jeder Lebenswirklichkeit. Mit ihren Kamerateams berichten sie vom Bürgerkrieg in Syrien, von der Balkanroute, von der bayerischen Grenze und von Flüchtlingsunterkünften. Es sind Reporterteams von MDR und ZDF, die bei „Pegida“-Demonstrationen dabei sind: Dort erleben sie buchstäblich hautnah Beleidigungen, Schläge und Pfefferspray-Attacken. Welche „Lebenswirklichkeit“ Horst Seehofer dabei noch vermißt, ist der AGRA schleierhaft.

Extrem fragwürdig findet die AGRA Seehofers Kritik, dass die „persönliche Überzeugung der Autoren“ Maßstab der Berichterstattung sei. Es ist geradezu Berufspflicht ausgebildeter Journalisten, nur nach eigenem besten Wissen und Gewissen zu berichten. Nur was ein Reporter selbst erlebt hat oder sorgfältig recherchiert hat, darf Maßstab seiner Berichterstattung sein – und zwar unabhängig von jeder äußeren Beeinflussung. Diese „innere Pressefreiheit“ ist verfassungsrechtlich geschützt. Gegen den Pegida-Vorwurf der angeblich vom Staat gelenkten „Lügenpresse“ hilft nur, diese Unabhängigkeit der Journalisten noch zu stärken.

Ein wichtiges Instrument der inneren Pressefreiheit sind „Redaktionsstatute“, die es bei den meisten öffentlich-rechtlichen Sendern gibt, wenngleich nicht bei allen. Die AGRA bittet Horst Seehofer zu prüfen, ob er zur Stärkung des unabhängigen Journalismus beitragen möchte: Als bayerischer Ministerpräsident könnte er die Initiative ergreifen, um beim Bayerischen Rundfunk ein solches Redaktionsstatut zu verankern. Und als Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat könnte er dort in gleicher Weise aktiv werden. Beide Sender haben noch keine Redaktionsstatute, die jedoch hilfreich wären für eine Berichterstattung, die sich unabhängig an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert.

Das Märchen von den kostenlosen Privatsendern

Bürger zahlen für privaten Rundfunk mehr als für öffentlich-rechtliche Angebote

In diesem Monat ist der Rundfunkbeitrag von 17,98€ auf 17,50€ gesenkt worden. Die Haushaltsabgabe für die Programme von ARD/ZDF und Deutschlandradio wird häufig als Zwangsgebühr diffamiert. Dabei wird gerne der Eindruck erweckt, nur öffentlich-rechtliche Programme würden die Bürger etwas kosten. Jeder Verbraucher finanziert kommerzielle Angebote in Hörfunk und Fernsehen; beim Autokauf, an der Supermarktkasse, in der Apotheke, bei der Abbuchung seiner Versicherungsbeiträge. Geld, das von der werbetreibenden Wirtschaft in Werbebudgets umgewandelt wird.

Die Aufwendungen für Werbung in privaten Medien (TV, Radio und Online) in Deutschland betrugen im Jahr 2014 knapp 16 Milliarden Euro1. Verbraucher finanzieren damit in erster Linie mittelbar private Medienunternehmen mit einem Betrag von mehr als 30 Euro pro Haushalt und Monat. Im Gegensatz hierzu ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland von jetzt 17,50€ deutlich günstiger, er ist zudem transparent und liegt im internationalen Vergleich im Mittelfeld.

Billig kann teuer zu stehen kommen

Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk stärken

Weniger Geld, weniger Mitarbeiter und weniger Zeit für Recherche sind die Folgen von massiven Einsparungen und Strukturveränderungen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter von ARD/ZDF und Deutschlandradio beteiligt sich konstruktiv an Prozessen für mehr Effizienz und zur sinnvollen Kostenreduzierung. In vielen Bereichen bedeutet dies mittlerweile aber Einschnitte, die spürbar und hörbar sind, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA). Und die bei einer weiteren Beschneidung der Finanzmittel unweigerlich zu Qualitätseinbußen in den Programmen führen werden, die nicht im Interesse der Beitragszahler liegen.

Vor diesem Hintergrund fordern die Redakteursausschüsse die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf, die Mehreinnahmen aus der Umstellung auf die Haushaltsabgabe zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebotes zu verwenden. Keinesfalls darf die KEF eine weitere Senkung des Beitrages verlangen.

Wettbewerb steigert Qualität

Chancen des dualen Rundfunksystems begreifen

Deutschland verfügt mit einer Fülle an hervorragenden Zeitungen und Zeitschriften sowie seinem dualen Rundfunksystem und der steuerfinanzierten Deutschen Welle über eines der besten Mediensysteme der Welt. Hierfür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner journalistischen Qualität, seinem kulturellen Beitrag, der hervorragenden Sportberichterstattung und seinen vielfältigen Unterhaltungsangeboten ein unverzichtbarer Bestandteil.

Ein gesunder Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern trägt insgesamt zur Qualität deutscher Medien bei. Kampagnen gegen die Öffentlich-Rechtlichen, mit denen die medienpolitische Debatte in Deutschland befeuert wird, sind kurzsichtig. Medien in Deutschland, egal ob privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich finanziert, sollten sich dringend ihren Herausforderungen der Zukunft stellen.

Nicht an der Glaubwürdigkeit sparen

Der Spardruck auf ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio hat sich verschärft. Gleichzeitig müssen wir uns einer Glaubwürdigkeitsdebatte stellen.
Die AGRA sieht mit großer Sorge, dass im Zuge der Sparmaßnahmen Inhalte und Qualität auf der Strecke bleiben.1

Die Redakteursvertreter der öffentlich-rechtlichen Sender empfehlen den Verantwortlichen dringend, zunächst die inhaltlichen Prioritäten festzulegen und erst danach zu entscheiden, welche Programme oder Sendungen verzichtbar sind. Die redaktionellen Mitarbeiter müssen in die Veränderungsprozesse einbezogen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass durch Sparen, Personalabbau in den Redaktionen, weitere Verdichtung der Arbeit und zusätzliche Belastung der Programmmitarbeiter die Qualität des gesamten Angebots sinkt.
In der gegenwärtigen Debatte über die Daseinsberechtigung der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keine Zweifel an der Qualität entstehen.
Durch den Krieg in der Ukraine erhalten diese Überlegungen eine neue Aktualität. Unsere Berichterstattung steht unter besonderer öffentlicher Beobachtung und in der Kritik – oft nicht zu Recht. Leider sind aber Fehler in der Berichterstattung vorgekommen. Fehler passieren, aber wir sind überzeugt, dass sie durch wachsende Belastungen und zunehmenden Zeitdruck systemimmanent geworden sind.
Wir fordern die Intendanten und Programmdirekoren erneut auf, Arbeitsbedingungen für die Programmmitarbeiter zu schaffen, die ausreichend Zeit für gründliche Recherche und sorgfältiges Arbeiten bieten.
Gerade in dieser Zeit sind Redakteursvertretungen in allen Sendern wichtig, um die Diskussion über Inhalte und öffentlich-rechtliches Programm zu führen und in Programmkonflikten Ansprechpartner zu sein. Die AGRA hält es für inakzeptabel, dass es in einigen wenigen Sendern Redakteursstatute und starke Redakteursvertretungen nach wie vor nicht gibt. Dort scheitert es an den Hierarchien der Häuser und am Gesetzgeber.

  1. Die AGRA hat schon früher und mit anderem Anlass darauf hingewiesen, dass Redakteure als die Berufsgruppe gestärkt werden muss, die den Rundfunkauftrag in besonderem Maße erfüllt und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht bezogen.

    Münchener Beschluss

    Bremer Erklärung

Berliner Erklärung zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Journalismus

Die Redakteursausschüsse der ARD, des ZDF, des Deutschlandradio und der Deutschen Welle fordern eine Stärkung der Rundfunkfreiheit. Redakteursausschüsse leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) appelliert bei ihrem ersten Treffen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag an die Politik, starke Redaktionsstatute gesetzlich zu verankern.

Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfreulich klar begrenzt. Redakteure erfüllen dessen Programmauftrag in ihrer täglichen Arbeit. Für die Unabhängigkeit des Journalismus brauchen die Anstalten den Binnenpluralismus, der auch im Zentrum des BVerfG Urteils steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse auch an die 6. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: “Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“ Ein Redaktionsstatut stärkt die Rundfunkfreiheit. Deshalb ist es geboten, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich festzuschreiben. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die immer noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Ein gutes Vorbild ist der SWR, wo derzeit in enger Zusammenarbeit von Intendanz, Personalrat und Rundfunkrat ein Redaktionsstatut erarbeitet wird, nachdem die gesetzlichen Verpflichtungen dafür im neuen SWR-Staatsvertrag der beiden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschaffen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) appelliert an die Vertreter der politischen Parteien, unsere Forderungen zu unterstützen und Redaktionsstatute in den jeweiligen Gesetzen / Staatsverträgen zu verankern.

Mehr über die AGRA

  1. 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR

Kein Einzelfall

Nach dem Rücktritt Rückkehr zum Alltag? Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) warnt davor, den Versuch der Einflussnahme auf die Berichterstattung des ZDF zu verharmlosen. Zwar handelt es sich bei dem Vorgehen des bisherigen CSU-Pressesprechers um einen besonders dreisten Fall. Gleichwohl ist der Eindruck falsch, es handele sich um eine Ausnahme.

Tatsächlich berichten die Kolleginnen und Kollegen von ARD und ZDF den Redakteursausschüssen immer wieder von ähnlichen Übergriffen – von Anrufen aus Parteizentralen und Staatskanzleien mit dem Ziel, missliebige Berichte zu verhindern. Häufig erzielen diese Anrufe den erwünschten Effekt und kommen nur deshalb nicht ans Licht, weil die betroffenen Kolleginnen und Kollegen massive persönliche Konsequenzen für sich fürchten. Nur in seltenen Fällen werden diese Vorgänge in den betreffenden Häusern aufgearbeitet.

Die AGRA fordert deshalb die Intendanten, Direktoren und Redaktionsleiter von ARD und ZDF auf, sich in ihren Redaktionen unmissverständlich zu der Unabhängigkeit der Berichterstattung zu bekennen und jeden Versuch zurückzuweisen, die Berichterstattung zu beeinflussen. Die Glaubwürdigkeit und der Bestand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten basieren auf ihrer Unabhängigkeit und der hohen Qualität der Berichterstattung. Werden diese Grundsäulen geschwächt, verlieren ARD und ZDF ihre Daseinsberechtigung.

Wir erinnern an unsere Erklärung vom September 2011 und stellen abermals fest, dass der staatliche Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unverändert hoch ist. Staatskanzleien, Parteizentralen, Rundfunkräte und Freundeskreise wirken in einer Weise auf die Berichterstattung ein, die im klaren Widerspruch zum Prinzip der Freiheit der Berichterstattung stehen. Eine Begrenzung des Einflusses der Parteien in den Kontrollgremien ist deshalb dringend geboten.

Die AGRA dankt den Kolleginnen und Kollegen vom ZDF für ihre souveräne Reaktion auf die versuchte Einflussnahme der CSU. Sie ermutigt uns, noch entschiedener für die Unabhängigkeit der Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzutreten. Als ein wichtiges Instrument haben sich in vielen Anstalten staatsvertraglich verankerte Redaktionsstatute erwiesen. Starke Redakteursausschüsse fördern die offene Debatte über kritischen Journalismus und unterstützen sie gerade da, wo einzelne Kolleginnen und Kollegen Angst vor offenem Widerspruch haben. Wir ermutigen deshalb diejenigen Rundfunkanstalten ohne Redaktionsstatut, sich den positiven Erfahrungen anderer Häuser zu öffnen.

Stellungnahme der AGRA zum Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag

Söder calling: Systemproblem bei ARD und ZDF? (Zapp, 7.11.2012)

AGRA unterstützt die Radioretter

Die AGRA verfolgt die gegenwärtige Debatte um die künftige Entwicklung von WDR 3 mit Interesse und warnt davor, eine Reformdebatte überwiegend an der Quote auszurichten. Gerade Kulturwellen erfüllen in besonderem Maße die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Medium und Faktor der freien Meinungsbildung zu sein.

Wie schon in der Bremer Erklärung ausgeführt, verfolgt die AGRA die Tendenz, Fachredaktionen aufzulösen, mit Sorge. Die AGRA tritt dafür ein, die Redakteure intensiv und von Anfang an in Reformprozesse einzubeziehen.

Zustimmend registriert die AGRA die große Resonanz auf die Initiative für Kultur im Rundfunk in dem mehr als 15.000 Unterzeichner den Offenen Brief gegen die geplante Programmreform von WDR 3 unterstützen. In dieser Reform sehen die Unterzeichner einen Abbau von kulturellen Inhalten, mit dem ein vermuteter Publikumsgeschmack bedient werden soll. Das Ausmaß der Empörung deutet in unseren Augen auf einen wachsenden Unmut mit der generellen Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin. Wir werten den breiten Protest als Ausdruck dafür, dass die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Programme auch bundesweit unvermindert besteht und sogar wieder wachsen dürfte.

Wir halten es für notwendig, die um den WDR begonnene Diskussion auch in den anderen Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzugreifen und fortzuführen. Sie könnte Lähmungen und Blockaden überwinden helfen, unter denen die Sender offenkundig leiden.

Aus diesem Grund fordern wir Intendanz und Hörfunkdirektion des Westdeutschen Rundfunks zunächst auf, den beabsichtigten Reformprozess von WDR 3 bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Nur so kann die große Chance wahrgenommen werden, eine offenbar notwendig gewordene öffentliche und senderinterne Diskussion um die Zukunft der Programme konstruktiv zu führen.

Verhandlung über die Tagesschau-App

Appell an die Intendantinnen und Intendanten

Auf Bitten des Landgerichts Köln verhandeln die ARD und acht Zeitungsverlage über die „tagesschau-App“ und damit über Inhalt und Ausmaß öffentlich-rechtlicher Informationsangebote im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) misst dem Ausgang dieser Verhandlungen eine entscheidende Bedeutung für die künftige Relevanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme bei. Die AGRA fordert deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig hinter „tagesschau.de“ zu stellen und keinem Kompromiss zuzustimmen, der die Zukunft von ARD und ZDF im Internet gefährdet. Heute berichten verschiedene Medien über die Beratungen der Intendantinnen und Intendanten der ARD über mediale Grenzen im Internet. Am 30.01.2012 nachdem die TAZ über den Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung berichtet hatte, richtete die AGRA einen Appell an die Intendantinnen und Intendanten, den wir hier im Wortlaut dokumentieren.

Die Qualität des öffentlich rechtlichen Medienangebots hängt maßgeblich mit den Entwicklungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Den Eigentümern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also den Gebührenzahlern, sind Bildung, Unterhaltung, Kultur und Information ohne Einschränkungen auch online zu vermitteln. Das ergibt sich zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung vom 11. September 2007.

Im Mittelpunkt der Klage steht der Begriff der „Presseähnlichkeit“, mit dem die Verleger seit Jahren gegen öffentlich-rechtliche Online-Angebote agitieren. Der Begriff ist auch nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 irreführend geblieben.

Irreführend vor allem, weil hier ein neues Medium in die Kategorien eines Alten einsortiert werden soll. Tatsächlich aber sind die Inhalte, die ARD und ZDF produzieren, längst multimedialer Natur. Texte, Bilder, Videos, Audios, Musik, interaktive Elemente und die Einordnung in soziale Netzwerke ergänzen sich online. Das entspricht auch unserer Produktionsweise: sie ist in unseren Anstalten längst crossmedial organisiert. Es wäre unserer Meinung nach falsch, die „Presseähnlichkeit“, also letztlich den Anteil von Text am Gesamtwerk, im Vorhinein festzulegen. Dieser Anteil muss sich aus der Art des Ereignisses ergeben, über das multimedial berichtet wird.

Die AGRA hält es für dringend geboten, den Begriff der „Presseähnlichkeit“ notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. ARD und ZDF dürfen nicht zulassen, dass ihnen das höchstrichterlich zugebilligte Recht auf Entwicklung im Internet durch die Hintertür wieder genommen wird.

Wir können heute in Deutschland auf öffentlich-rechtliche Angebote von hervorragender Qualität blicken. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Produktionen haben Auszeichnungen wie den „Grimme Online Award“ bekommen: Etwa die multimediale Vernetzung von DRadio Wissen, das „Wunder von Leipzig“ von MDR und ARTE, das „Parlameter“ des ZDF, das SWR Kindernetz oder das Tagesschau-Blog.

Die verschiedenen Medientypen werden auch durch die Apps für mobile Geräte enger miteinander verzahnt. Diese Entwicklung ist für die öffentlich-rechtlichen Redakteursvertretungen ein Fortschritt für die Meinungsbildung. Eine weitere Beschneidung der Internetauftritte und mobilen Angebote von ARD und ZDF wäre also auch eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags insgesamt.

Beim Text-Angebot von „tagesschau.de“ handelt es sich in der Regel um die redaktionell bearbeitete Verschriftung von Audio-Beiträgen der ARD-Korrespondenten. Dies aufzugeben käme einer Enteignung der Gebührenzahler gleich.

Über mobile Endgeräte nutzt heute ein großer Teil gerade der jüngeren Rezipienten die Inhalte von ARD und ZDF. Auf die online-Verbreitung dieser Inhalte in Form der Apps zu verzichten hieße, auch einen beträchtlichen Teil der Zuschauer von morgen zu verlieren.

Stärker als die TV- und Radio-Märkte ist der Online-Markt bestimmt vom Faktor Schnelligkeit. Müssten ARD und ZDF immer warten, bis Audio- oder Video-Inhalte zu aktuellen Ereignissen angeboten werden, würden ihre Seiten nicht mehr den gängigen Erwartungen der Nutzer und ihres Umfeldes gerecht werden. Auch eine Aktualisierung bestehender Meldungen wäre nicht mehr vom tatsächlichen Geschehen diktiert, sondern von den Sendezeiten der TV- und Radioprogramme.

Wir glauben, dass viele der Themen unserer Berichterstattung auf einem rein kommerziell organisierten Markt nicht oder nur in ganz anderer Form vorkämen.

Als Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse fordern wir deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig zu „tagesschau.de“ in seiner jetzigen Form zu bekennen und jeden Vorstoß zurückzuweisen, der die Angebote von ARD und ZDF im Internet beschränken würde.