Appell an die Intendantinnen und Intendanten
Auf Bitten des Landgerichts Köln verhandeln die ARD und acht Zeitungsverlage über die „tagesschau-App“ und damit über Inhalt und Ausmaß öffentlich-rechtlicher Informationsangebote im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) misst dem Ausgang dieser Verhandlungen eine entscheidende Bedeutung für die künftige Relevanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme bei. Die AGRA fordert deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig hinter „tagesschau.de“ zu stellen und keinem Kompromiss zuzustimmen, der die Zukunft von ARD und ZDF im Internet gefährdet. Heute berichten verschiedene Medien über die Beratungen der Intendantinnen und Intendanten der ARD über mediale Grenzen im Internet. Am 30.01.2012 nachdem die TAZ über den Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung berichtet hatte, richtete die AGRA einen Appell an die Intendantinnen und Intendanten, den wir hier im Wortlaut dokumentieren.
Die Qualität des öffentlich rechtlichen Medienangebots hängt maßgeblich mit den Entwicklungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Den Eigentümern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also den Gebührenzahlern, sind Bildung, Unterhaltung, Kultur und Information ohne Einschränkungen auch online zu vermitteln. Das ergibt sich zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung vom 11. September 2007.
Im Mittelpunkt der Klage steht der Begriff der „Presseähnlichkeit“, mit dem die Verleger seit Jahren gegen öffentlich-rechtliche Online-Angebote agitieren. Der Begriff ist auch nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 irreführend geblieben.
Irreführend vor allem, weil hier ein neues Medium in die Kategorien eines Alten einsortiert werden soll. Tatsächlich aber sind die Inhalte, die ARD und ZDF produzieren, längst multimedialer Natur. Texte, Bilder, Videos, Audios, Musik, interaktive Elemente und die Einordnung in soziale Netzwerke ergänzen sich online. Das entspricht auch unserer Produktionsweise: sie ist in unseren Anstalten längst crossmedial organisiert. Es wäre unserer Meinung nach falsch, die „Presseähnlichkeit“, also letztlich den Anteil von Text am Gesamtwerk, im Vorhinein festzulegen. Dieser Anteil muss sich aus der Art des Ereignisses ergeben, über das multimedial berichtet wird.
Die AGRA hält es für dringend geboten, den Begriff der „Presseähnlichkeit“ notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. ARD und ZDF dürfen nicht zulassen, dass ihnen das höchstrichterlich zugebilligte Recht auf Entwicklung im Internet durch die Hintertür wieder genommen wird.
Wir können heute in Deutschland auf öffentlich-rechtliche Angebote von hervorragender Qualität blicken. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Produktionen haben Auszeichnungen wie den „Grimme Online Award“ bekommen: Etwa die multimediale Vernetzung von DRadio Wissen, das „Wunder von Leipzig“ von MDR und ARTE, das „Parlameter“ des ZDF, das SWR Kindernetz oder das Tagesschau-Blog.
Die verschiedenen Medientypen werden auch durch die Apps für mobile Geräte enger miteinander verzahnt. Diese Entwicklung ist für die öffentlich-rechtlichen Redakteursvertretungen ein Fortschritt für die Meinungsbildung. Eine weitere Beschneidung der Internetauftritte und mobilen Angebote von ARD und ZDF wäre also auch eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags insgesamt.
Beim Text-Angebot von „tagesschau.de“ handelt es sich in der Regel um die redaktionell bearbeitete Verschriftung von Audio-Beiträgen der ARD-Korrespondenten. Dies aufzugeben käme einer Enteignung der Gebührenzahler gleich.
Über mobile Endgeräte nutzt heute ein großer Teil gerade der jüngeren Rezipienten die Inhalte von ARD und ZDF. Auf die online-Verbreitung dieser Inhalte in Form der Apps zu verzichten hieße, auch einen beträchtlichen Teil der Zuschauer von morgen zu verlieren.
Stärker als die TV- und Radio-Märkte ist der Online-Markt bestimmt vom Faktor Schnelligkeit. Müssten ARD und ZDF immer warten, bis Audio- oder Video-Inhalte zu aktuellen Ereignissen angeboten werden, würden ihre Seiten nicht mehr den gängigen Erwartungen der Nutzer und ihres Umfeldes gerecht werden. Auch eine Aktualisierung bestehender Meldungen wäre nicht mehr vom tatsächlichen Geschehen diktiert, sondern von den Sendezeiten der TV- und Radioprogramme.
Wir glauben, dass viele der Themen unserer Berichterstattung auf einem rein kommerziell organisierten Markt nicht oder nur in ganz anderer Form vorkämen.
Als Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse fordern wir deshalb die Intendantinnen und Intendanten auf, sich eindeutig zu „tagesschau.de“ in seiner jetzigen Form zu bekennen und jeden Vorstoß zurückzuweisen, der die Angebote von ARD und ZDF im Internet beschränken würde.
Dieses Löschen von (älteren) Inhalten ärgert mich ungemein. Wozu haben wir denn Ö.R. Sendeanstalten? Der Hauptzweck sollte doch sein, jedem alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für das Leben in unserer Gesellschaft wichtig sind.
Ich habe -absichtlich- kein Fernsehgerät. Für meine Rundfunkgebühren erwarte ich umfassende Informationen in Rundfunk und Internet, die die aktuellen Nachrichten beinhalten aber auch wichtige Informationen aus Politik, Gesellschaft, Kultur, etc.umfassen, welche älteren Datums aber für mich heute wichtig sind. Und das sind potentiell alle Inhalte der Vergangenheit !
Wenn die geplante GEZ-Pauschale eingeführt wird, zahle ich viel Geld für wenig Leistung. Ich überlege mir, die Zahlung zu verweigern, wenn sich og. Umstände nicht ändern.
Mit der GEZ bezahlen wir das gegenwärtige Angebot der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten. Auch die Texte im Internet, die letztlich dazu dienen, Menschen ohne DSL-Anschluss die offiziellen Nachrichten zu übermitteln! Ich bin Mitglied einer Senioren-Kommunity und weiß darum sehr gut, das gerade ältere Menschen auf diese Texte von ARD und ZDF angewiesen sind.
Wer fordert, das die ör-Sendeanstalten sich auf Videos und Audios beschränken, muss dann auch dafür Sorge tragen, das die technische Ausrüstung der älteren Menschen einen Stand erhält, der diesen Anforderungen entspricht.
Aus meiner Sicht ist eine Abgrenzung der Medientypen mit einer nachfolgenden „Preisgestaltung“ der Printmedien verbunden. Damit wird der Preistreiberei Tür und Tor geöffnet, denn solange wir bei den ÖR lesen können, was in der Welt geschieht, sind die privaten nicht zu einem echten Qualitätsjournalismus angehalten. Nachrichten über das Weltgeschehen für Geld können in der Zeit des Internets nur Menschen fordern, deren Gegenwart noch analog ist.
Nur weil die Printmedien für ihre paar Scriptzeilen (Apps) Geld haben wollen, muss das nicht bedeuten, das ARD und ZDF sich von den Texten trennen. Vielleicht sollte man statt hinter verschlossenen Türen Geheimverhandlungen abzuhalten, bei den Verlagen darüber nachdenken, wie sie ihre Qualität erhöhen, so das der Leser sie auch akzeptiert.
Ich persönlich bevorzuge den unabhängigen Journalismus der Blogger und zahle auch mal einen kleinen Beitrag via Flattr für Beiträge, die ich besonders wertvoll finde. Er ist informativer als das vielseitig Bedruckte von Springer, Bertelsmann etc
Ich unterstütze diese Forderung vorbehaltlos. Nur um Springer und Konsorten die Verwertung des Internets zu schenken, sollten Frau Piel etc. nicht einknicken. Ansonsten bleiben Anspruch und Realität auf der Stecke!
Zapp hat am 22.2.2012 über das Thema berichtet
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/internet/online251.html
Sehr richtig!
Im speziellen geht mir persönlich das immer weitere einschränken der Verfügbarkeit der Beiträge im Netz gegen den strich.
Wenn ich mir im Laden eine DVD mit z.B. einer Dokumentation kaufe kann ich diese jederzeit ansehen. Die Dokumentation die ich über die Rundfunkgebühr zahle wird mir nach 7 Tagen vorenthalten. Warum?
Das Argument; „zum Schutze der Privaten Anbieter“ kann hier nicht gelten. Denn es gibt diese Angebote de facto nicht.
Somit ist es aber auch nicht möglich eine aktuelle Meldung die sich auf die Vergangenheit bezieht nachzuprüfen. Denn diese Informationen werden dem mündigen Gebührenzahler vorenthalten.
Von meiner Warte aus handelt es sich hier um ein gewolltes Mittel der Meinungsmanipulation.
grüße
Ich unterstütze die Forderung ohne Vorbehalt.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Riecke
Ich hoffe sehr das sich hier noch etwas tut. Es wäre jammerschade, wenn der Text aus dem Internetangebot der öffentlich-rechtlichen verschwinden würde.
Des weiteren kann Ich Manfred Thiel nur zustimmen.
Ich lege Wert auf freie und nicht gekaufte Informationen!
Das können nur die öffentlichen großen Sender für die Bevölkerung leisten.
Ansonsten verkommt die Ware“Nachricht“zu Ramsch.
Erstaunlich,erstaunlich, dass die Printmedien versuchen auf dem Umweg über die Einengung des ÖRR eine genauere und neutrale, sowie meist fudamentierte Berichterstattuing zu Gunsten von Bild und CO, zu unterlaufen. Ich nenne das Ganze Zensur, die dem GG zu wider läuft. Die Zensur ist bei uns nicht erlaubt. !!!!
Den großen Medienkonzernen geht es nicht im die nöglichst wahrheitsgetreue Berichterstattung, sondern ausschließlich um die Verblödung und Verdummung der Bürger Deutschlands und um Geld, Geld….-…… Die Bürger sind nur das Vieh
zum zahlen der Rendite der Eigner. Sie werden nicht als Bürger ernstgenommen.
D.Jahn