Die Redakteursausschüsse der ARD, des ZDF, des Deutschlandradio und der Deutschen Welle fordern eine Stärkung der Rundfunkfreiheit. Redakteursausschüsse leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) appelliert bei ihrem ersten Treffen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag an die Politik, starke Redaktionsstatute gesetzlich zu verankern.
Karlsruhe hat den Einfluss von Staat und Parteien auf die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfreulich klar begrenzt. Redakteure erfüllen dessen Programmauftrag in ihrer täglichen Arbeit. Für die Unabhängigkeit des Journalismus brauchen die Anstalten den Binnenpluralismus, der auch im Zentrum des BVerfG Urteils steht. Dazu erinnern die Redakteursausschüsse auch an die 6. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 19911: Damals hat der Erste Senat die besondere Stellung der Redakteure betont: “Durch eine darüber hinausgehende Redakteursbeteiligung an der Programmgestaltung und -verantwortung soll innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“ Ein Redaktionsstatut stärkt die Rundfunkfreiheit. Deshalb ist es geboten, bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags auch ein Redaktionsstatut gesetzlich festzuschreiben. Gleiches gilt für alle ARD-Anstalten, die immer noch kein Redaktionsstatut haben, konkret MDR und BR. Ein gutes Vorbild ist der SWR, wo derzeit in enger Zusammenarbeit von Intendanz, Personalrat und Rundfunkrat ein Redaktionsstatut erarbeitet wird, nachdem die gesetzlichen Verpflichtungen dafür im neuen SWR-Staatsvertrag der beiden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschaffen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) appelliert an die Vertreter der politischen Parteien, unsere Forderungen zu unterstützen und Redaktionsstatute in den jeweiligen Gesetzen / Staatsverträgen zu verankern.
- 1 BvF 1/85, 1/88; Anlass: Lokaler Rundfunk in NRW neben WDR ↩