Das Märchen von den kostenlosen Privatsendern

Bürger zahlen für privaten Rundfunk mehr als für öffentlich-rechtliche Angebote

In diesem Monat ist der Rundfunkbeitrag von 17,98€ auf 17,50€ gesenkt worden. Die Haushaltsabgabe für die Programme von ARD/ZDF und Deutschlandradio wird häufig als Zwangsgebühr diffamiert. Dabei wird gerne der Eindruck erweckt, nur öffentlich-rechtliche Programme würden die Bürger etwas kosten. Jeder Verbraucher finanziert kommerzielle Angebote in Hörfunk und Fernsehen; beim Autokauf, an der Supermarktkasse, in der Apotheke, bei der Abbuchung seiner Versicherungsbeiträge. Geld, das von der werbetreibenden Wirtschaft in Werbebudgets umgewandelt wird.

Die Aufwendungen für Werbung in privaten Medien (TV, Radio und Online) in Deutschland betrugen im Jahr 2014 knapp 16 Milliarden Euro1. Verbraucher finanzieren damit in erster Linie mittelbar private Medienunternehmen mit einem Betrag von mehr als 30 Euro pro Haushalt und Monat. Im Gegensatz hierzu ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland von jetzt 17,50€ deutlich günstiger, er ist zudem transparent und liegt im internationalen Vergleich im Mittelfeld.

Billig kann teuer zu stehen kommen

Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk stärken

Weniger Geld, weniger Mitarbeiter und weniger Zeit für Recherche sind die Folgen von massiven Einsparungen und Strukturveränderungen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter von ARD/ZDF und Deutschlandradio beteiligt sich konstruktiv an Prozessen für mehr Effizienz und zur sinnvollen Kostenreduzierung. In vielen Bereichen bedeutet dies mittlerweile aber Einschnitte, die spürbar und hörbar sind, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA). Und die bei einer weiteren Beschneidung der Finanzmittel unweigerlich zu Qualitätseinbußen in den Programmen führen werden, die nicht im Interesse der Beitragszahler liegen.

Vor diesem Hintergrund fordern die Redakteursausschüsse die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf, die Mehreinnahmen aus der Umstellung auf die Haushaltsabgabe zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebotes zu verwenden. Keinesfalls darf die KEF eine weitere Senkung des Beitrages verlangen.

Wettbewerb steigert Qualität

Chancen des dualen Rundfunksystems begreifen

Deutschland verfügt mit einer Fülle an hervorragenden Zeitungen und Zeitschriften sowie seinem dualen Rundfunksystem und der steuerfinanzierten Deutschen Welle über eines der besten Mediensysteme der Welt. Hierfür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner journalistischen Qualität, seinem kulturellen Beitrag, der hervorragenden Sportberichterstattung und seinen vielfältigen Unterhaltungsangeboten ein unverzichtbarer Bestandteil.

Ein gesunder Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern trägt insgesamt zur Qualität deutscher Medien bei. Kampagnen gegen die Öffentlich-Rechtlichen, mit denen die medienpolitische Debatte in Deutschland befeuert wird, sind kurzsichtig. Medien in Deutschland, egal ob privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich finanziert, sollten sich dringend ihren Herausforderungen der Zukunft stellen.

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2 Kommentare

  1. Wenn sich die Made im Speck darüber beklagt, dass die Speckschicht dünner wird, dann sollte nicht vergessen werden, dass auch sie vom Werbekuchen zehrt. Gehälter und Ressourcen sind beim ÖR und den privaten noch immer weit höher als in den Zeitungsredaktionen und Verlagen. Vielleicht sollte man hier mehr Gerechtigkeit schaffen und an das eigene Schlaraffenland denken, dass mit weniger Schweiß und Leistungsdruck mehr Lohn hergibt.

  2. Die private Wirtschaft gibt nicht nur Geld für Werbung aus, sondern auch für andere Dinge.
    Mancher Firmenchef und besserverdienender Angestellte leistet sich ein dickes Auto, möglicherweise sogar eine Yacht oder ein Privatflugzeug.

    Und der Konsument bezahlt es ! Na und ?
    Als Kunde habe ich die Wahl wer mein Geld bekommt. Wenn mir das Verhalten der Firma nicht gefällt, dann kauf ich ihre Produkte nicht. Ein Versicherung spendiert ihren Angestellten eine Party mit Prostituierten ?
    Wenn mir das nicht gefällt, dann kann ich die Versicherungsgesellschaft wechseln.
    Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwingt mich der Gerichtsvollzieher ein Produkt zu bezahlen das ich nicht möchte. Und das soll keine Zwangsabgabe sein ?

    Gründe dafür dem Rundfunkbeitrag abzulehnen gibt es genug. Ein Beispiel das zum Thema passt:
    Die folgenlose Schleichwerbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern.
    Private, freie und staatsfernen Rundfunkbetreiber wie RTL werden von den staatlichen Landesmedienanstalten kontrolliert, bei Schleichwerbung gibt es von denen schon mal Bußgelder bis zu 50 000 €uro.

    Die öffentlich-rechtlichen „staatsfernen“ Rundfunkanstalten kontrollieren sich dagegen in ihren Rundfunkräten selber, die Besetzung der Rundfunkräte erfolgt durch die Parlamente (also die „staatsferne“ Legislative).
    Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleibt folgenlos, egal ob im Marienhof oder bei „Wetten dass..?“. Die Folgen dieser Selbstkontrolle sind ein rechtsfreier Raum in dem es für Fehlverhalten keine finanziellen Konsequenzen für die Sender gibt. Im schlimmsten Fall gibt es eine Rüge (DuDuDu! nicht noch mal machen, brav sein!) und das war es.
    Die Folgen dieses rechtsfreien Raumens kann man dann schön an der weiteren Karriere von Thomas Gottschalk sehen.
    Schleichwerbung bei Wetten dass..? kein Problem, gibt einen neuen Vertrag bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Sender für „Gottschalk Live“.
    „Gottschalk Live“ floppt ? kein Problem, die Millionen fließen trotzdem, und zwar aus den Mitteln die durch Rundfunkwerbung eingenommen wurden (da darf der Rundfunkrat nämlich nicht mitreden).
    Aber da die öffentlich-rechtlichen einen Grundversorgungsauftrag haben und Thomas Gottschalk versorgt werden muß, findet er später auch einen Platz beim bayrischen Rundfunk.

    Wenn die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse“ dagegen ist das die Konsumenten mit ihren Konsumausgaben freie staatsferne Medien durch Werbung finanzieren dann sollen sie mit guten Beispiel voran gehen und ein Verzicht auf Werbung in den öffentlich-rechtlichen Medien fordern. Im Gutachten von Professor Kirchhof kann man auch eine gute Begründung dafür finden.

    Wenn die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse“ sich Sorgen um Schleichwerbung macht dann sollte sie eine Kontrolle aller staatsfernen Medien – auch der öffentlich-rechtlichen Sender- durch die Landesmedienanstalten fordern.

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