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(Erklärung der AGRA zu Digitalisierung und Vernetzung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.)
 
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Saarbrücken, 11. Juni 2010
 
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2011, 15:25 Uhr

Erklärung der AGRA zu Digitalisierung und Vernetzung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Digitalisierung und Vernetzung stellen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vor neue Herausforderungen. Die AGRA bekennt sich zu einer stärkeren Vernetzung von Fernsehen, Hörfunk und Multimedia. Ein Inseldenken einzelner Medien und Redaktionen ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Die neue Technologie bringt, klug genutzt, Effizienz und stärkeres publizistisches Gewicht nicht nur für einzelne Formate, sondern für Sender als Ganzes.

Die Entwicklung erreicht eine neue Dimension, wenn Material über Produktionsserver vor der ersten Publikation unmittelbar für die Verwendung in anderen Medien und Formaten zur Verfügung steht. Arbeitsabläufe verändern sich. Neue Synergien werden möglich. Die AGRA, die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursvertretungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio, warnt aber auch vor Gefahren für einen qualitätsbewussten Journalismus. Die Reflexion über einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Möglichkeiten muss mit der technischen Entwicklung mithalten.

Die AGRA warnt vor einer fortschreitenden „Bearbeiterkultur“, in der aus Spargründen immer weniger Reporter recherchieren und Material beschaffen, das von immer mehr Bearbeiterpools weiter „formatiert“ wird. Diese Entwicklung geht auf Kosten von Kompetenz und journalistischer Vielfalt.

Beim Zugriff auf Material muss das Urheberrecht respektiert werden. Es gilt der Grundsatz: Urheber sind die besseren Bearbeiter. Besonders die Interessen der freien Mitarbeiter müssen beachtet werden.

Die AGRA fordert, dass besonders schützenswertes Material für den allgemeinen Zugriff gesperrt werden kann. Urheber sollten die Möglichkeit haben, bei der Erfassung ihres Materials Begleitnotizen beizufügen, wie etwa die Bitte um Benachrichtigung sowie wichtige Hinweise etwa zum Zusammenhang von Statements oder besonderen Vereinbarungen zum Sendetermin.

Eine Publikation von zentral vorliegendem Material ohne Absprache darf nicht erfolgen. Der Urheber muss informiert werden. Eine Vorabveröffentlichung setzt eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Redaktionen voraus.

Ein verbindlicher Verhaltenskodex sollte zeitnah in allen öffentlich-rechtlichen Anstalten erarbeitet werden. Dies sollte im Dialog mit Personalräten und Redakteursvertretungen geschehen. Dabei soll auch nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Einhaltung des Kodex nachhaltig überwacht werden kann.


Saarbrücken, 11. Juni 2010