Qualität statt Quote
Resolution vom 10.02.2004
Die Redakteursvertretung des WDR gibt im Auftrag der Redakteursversammlung vom 26.01.2004 folgende Resolution bekannt:
- Fernseh-Programme, die zum Kernbereich des öffentlich-rechtlichen Auftrags gehören, sollen vor allem in der besten Sendezeit zwischen Tagesschau und Tagesthemen platziert werden.
- Die ARD soll den Anspruch an sich selbst erheben, bei wichtigen Themen um die Meinungsführerschaft in der Gesellschaft zu ringen.
- Die Abnahme der Beiträge für eine ARD-Sendung ist Aufgabe der Redaktionen der ARD-Sender, die dafür die redaktionelle Verantwortung tragen. Sie ist nicht Aufgabe der Programmkoordination.
- die Quote darf nicht das wichtigste Erfolgskriterium für das Programm sein.
Die Redakteursversammlung des WDR wendet sich gegen eine Verflachung und Banalisierung des ARD-Fernseh-Programms. Wir stellen auch in Zukunft den gesetzlich vorgegebenen Programmauftrag in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Dazu gehört neben der Qualität des Programms auch die von der Verfassung geforderte Staatsferne. Deshalb werden wir uns mit unserer Kritik nicht von der nordrhein-westfälischen Landesregierung instrumentalisieren lassen, die sich mit dem Druckmittel der Gebührendiskussion in Struktur- und Programmfragen einmischt. Sollte diese Politik Erfolg haben, würde das zu einer sinkenden Qualität öffentlich-rechtlichen Programms führen.
Öffentlich-rechtliches Programm soll nicht nur aktuell informieren und unterhalten, es soll auch nachhaltig und aufklärend in der Gesellschaft wirken, die Integration verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen vorantreiben, Missstände aufdecken, Hintergründe beleuchten und bei wichtigen Fragen in die Tiefe gehen. Öffentlich-rechtliches Programm behandelt populäre Themen, die massenattraktiv sind, ebenso wie gesellschaftlich relevante Themen, die Denkanstöße vermitteln.
Im ARD-Programm ist die Quote zum wichtigsten Merkmal für den Erfolg einer Sendung geworden. Diese verengte Sichtweise lehnen wir ab. Programme, die zum Kernbereich des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags gehören, etwa politische Magazine, Reportagen und Dokumentationen, Kultur- und Auslandsberichterstattung, aber auch ambitionierte fiktionale Stoffe müssen so platziert werden, dass auch sie zur besten Sendezeit möglichst viele Zuschauer erreichen können. Sie dürfen nicht in Randzeiten kurz vor Mitternacht abgeschoben werden.
Öffentlich-rechtlich heißt, dass in unseren Häusern Programmentscheidungen nicht nach den Regeln des Marktes getroffen werden müssen. Öffentlich-rechtliches Angebot bedient nicht eine kommerzielle, sondern eine gesellschaftliche Nachfrage. Dabei geht es selbstverständlich darum, möglichst viele Zuschauer zu erreichen, das heißt aber: nicht der Marktanteil (wie beim werbefinanzierten Kommerzfernsehen), sondern die absolute Zahl der Zuschauer sollte Messgröße sein.
Wir erwarten von den Verantwortlichen in der ARD eine Kurskorrektur, um das Programm und damit das Ansehen der ARD wieder zu verbessern. Wir sehen, dass viele Verantwortliche im WDR die Entwicklung mit Unbehagen betrachten und unterstützen sie in ihrem Bemühen, das Niveau wieder zu heben.