Die AGRA begrüßt die Rücktritte von Programmdirektorin Katrin Günther und Chefredakteur David Biesinger beim RBB im Zuge der Causa Stefan Gelbhaar. Durch den Verstoß gegen journalistische Grundsätze in der Berichterstattung über den Grünen-Politiker ist auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gravierender Schaden entstanden, weil der Vorfall das Vertrauen in Seriosität und Verlässlichkeit des ÖRR untergräbt. Es verdient unseren Respekt, wenn verantwortliche Führungskräfte in einer solchen Situation Verantwortung übernehmen.
Um solche journalistischen Fehler künftig nicht zu machen, ist eine produktive Aufarbeitung der Affäre von zentraler Bedeutung für optimale Krisenkommunikation und journalistisches Verantwortungsbewusstsein im gesamten ÖRR. Deshalb fordert die AGRA, dass der Untersuchungsbericht von Deloitte/Wels allen entscheidenden Gremien zugänglich gemacht wird – dem Rundfunkrat wie dem Redaktionsauschuss des RBB.
Außerdem wirbt die AGRA dafür, bei der Neubesetzung der Leitungsposten mutig neue Wege zu gehen und die Stimme der Redaktionen zu hören, vermittelt durch den entsprechenden Ausschuss. Die Affären, die den RBB seit der Causa Schlesinger nicht zur Ruhe kommen lassen, führen vor Augen, dass es ein Weiter-So nicht geben kann. Eine breitere Expertise für die Auswahl von Führungskräften durch Einbindung eines Redaktionsvotums wäre ein wichtiges Zeichen für Aufbruch und Erneuerung – vor allem in Zeiten, in denen der ÖRR und seine Mitarbeitenden unter Druck stehen.
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AGRA – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse
Sprecher*innen: Hubert Krech (ZDF), Gabi Probst (RBB), Alexandra Dietz (SWR)
Kontakt: sprecher@agra-rundfunk.de – http://blog.agra-rundfunk.de
Die AGRA ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle). Die Redaktionsausschüsse sind jeweils gewählte Vertreter der Redakteurinnen und Redakteure und setzen sich für die innere und äußere Pressefreiheit ein. Die Redakteursmitwirkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist in mehreren Bundesländern gesetzlich festgeschrieben.