Redaktionsstatut: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Oktober 2009, 16:22 Uhr

Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet.

Rundfunk

Für die meisten aber nicht alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten Landesgesetze gemäß dem föderalen Prinzip der Kulturhoheit der Bundesländer. In ihnen sind Redaktionsstatute festgeschrieben, die auch die Organisationsform der Redakteursvertretung definiert. Die Redakteursvertreter werden von den Programmmitarbeitern gewählt und dienen als nicht in die Anstaltshierarchie eingebundenes Organ der Verwirklichung des Programmauftrags durch Sicherung der inneren Rundfunkfreiheit.

Siehe auch

WDR Redakteurstatut

Literatur

  • Wolfgang Hoffmann-Riem: Redaktionsstatute im Rundfunk Nomos (1972), ISBN 3789000574.
  • Martin Stock: Innere Medienfreiheit: Ein modernes Konzept der Qualitätssicherung. Mit Textanhang: Redakteursstatute im Rundfunk. Nomos (2001), ISBN 3789072656.

Weblinks